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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Wirtschafts- und Sozialprozesse

Dieses Bündelungsfach mit den Lernfeldern 1, 6 und 10 umfasst die Bereiche, in denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Ausbildungsbetrieb unter Beachtung juristischer Normen und sozialer Aspekte gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenüber Kundinnen und Kunden agieren. Die Schülerinnen und Schüler nutzen dabei Kenntnisse über rechtliche Grundlagen im Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrecht sowie über Marktmodelle und gesamtwirtschaftliche Einflüsse für ihre Teilhabe am allgemeinen Wirtschaftsleben, ihre Rolle im Betrieb und die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Im ersten Ausbildungsjahr entwickeln die Schülerinnen und Schüler in Lernfeld 1 die Kompetenz, ihre Rolle im Ausbildungsbetrieb und als Verbraucher im Wirtschaftsleben selbstverantwortlich wahrzunehmen und mitzugestalten. Dazu benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrecht. Aufgrund dieser Kenntnisse werden sie in die Lage versetzt, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen sachlich und sprachlich angemessen zu vertreten. Sie entwickeln dabei außerdem ihre Kommunikationsfähigkeit und somit ihre Fähigkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kundinnen und Kunden sowie Dritten kooperativ und wertschätzend zu interagieren. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit komplexen Aufgabenstellungen auseinander und wenden dabei auch problemlösende Methoden und projektorientierte Arbeitsweisen an, die sie selbstkritisch reflektieren. Aus den wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen, ökologischen und technologischen Wandels leiten sie die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens ab.

Im zweiten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler in Lernfeld 6 die Kompetenz einzel- und gesamtwirtschaftliche Marktmodelle miteinander zu vergleichen und auf reale wirtschaftliche Erscheinungsformen zu reflektieren. Sie analysieren die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Verhalten der Markteilnehmerinnen und -teilnehmer in einer sozialen Markwirtschaft, beurteilen die Marktmacht verschiedener Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer und erkennen, dass ein funktionierender Wettbewerb Voraussetzung für faire Marktpreise ist. Sie beobachten und beurteilen die Entwicklungen des Marktes und begründen Ziele und Maßnahmen der staatlichen Wettbewerbspolitik.

Im dritten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler in Lernfeld 10, aufbauend auf Lernfeld 6, die Kompetenz gesamtwirtschaftliche Einflüsse mit beruflichem und privatem Handeln zu verbinden. Sie beurteilen anhand von statistischen Daten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nach den Zielgrößen des Stabilitätsgesetzes und erörtern wirtschaftspolitische Konsequenzen auch mittels Kausalketten. Dabei nehmen sie außerdem ökologische Aspekte des wirtschaftlichen Handelns und die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens in den Blick. Gerade für Kreditinstitute sind die Auswirkungen der Geld- und Fiskalpolitik im Hinblick auf die eigene Ertragslage sowie für Anlage- und Kreditentscheidungen ihrer Kundinnen und Kunden von großer Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Kundenberatungsgesprächen veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen bei ihren Empfehlungen zu berücksichtigen.

Kontoführung und Vermögensaufbau

Dieses Bündelungsfach umfasst die Lernfelder 2, 3, 4, 8 und 12, in denen die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz erwerben, Konten für unterschiedliche Kundengruppen zu führen, den Zahlungsverkehr abzuwickeln sowie Kundinnen und Kunden über eine Geldanlage und Risikoabsicherung zu beraten. Im Sinne einer spiralcurricularen Kompetenzentwicklung nimmt die Komplexität der zu behandelnden Lernfelder während der Ausbildungsjahre zu.

Im ersten Ausbildungsjahr beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Lernfeldern 2, 3 und 4. Die Kontoführung für unterschiedliche Kundengruppen und die Beratung von Kundinnen und Kunden über eine Geldanlage auf Konten gehören zu den Standardtätigkeiten von Bankkaufleuten und sind auch Schwerpunkte der betrieblichen Ausbildung im ersten Jahr.

In Lernfeld 2 erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, Privatkundinnen und -kunden unter Beachtung der Rechtsvorschriften über geeignete Kontoarten und -modelle sowie über Zahlungsinstrumente zu beraten und die damit verbundenen Arbeiten auszuführen. Sie kommunizieren auch über digitale Vertriebskanäle angemessen mit Kundinnen und Kunden, stellen den Nutzen der Produkte dar und gehen konstruktiv mit Kundeneinwänden um. Zur Kundenbindung identifizieren sie Anlässe zur Kundenkommunikation und planen Maßnahmen zur Neukundengewinnung. Dabei reflektieren sie ihr Service- und Kommunikationsverhalten im Hinblick auf Kundenzufriedenheit und Kundenbindung.

Das Lernfeld 3 bezieht sich auf die Kontoführung und den Zahlungsverkehr für Geschäfts- und Firmenkunden. Die Kommunikation mit Geschäfts- und Firmenkunden gestaltet sich anders als mit Privatkunden, da die Vertragspartnerinnen und -partner stets über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen und andere Erwartungen an das Kreditinstitut haben. Kundenbetreuerinnen und -betreuer beraten diese Kundinnen und Kunden über Kontomodelle sowie über nationale und internationale Zahlungsinstrumente, informieren sie über Risiken von Import- und Exportgeschäften sowie von Fremdwährungszahlungen und bieten ihnen Absicherungsmöglichkeiten an. In diesem Lernfeld sind außerdem die Vorschriften des Handelsrechts zu beachten.

In Lernfeld 4 lernen die Schülerinnen und Schüler Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung von staatlichen Fördermöglichkeiten über eine Geldanlage auf Konten zu beraten. Das sogenannte Passivgeschäft ist für Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle und für viele Kundinnen und Kunden Schwerpunkt ihrer Geldanlagen. Die Schülerinnen und Schüler bereiten Beratungsgespräche systematisch unter Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit vor. Sie bieten den Kundinnen und Kunden neben eigenen Produkten auch Bausparverträge von Verbundpartern an und berücksichtigen dabei staatliche Fördermöglichkeiten. Zudem erfassen sie in Beratungsgesprächen weitere Bedarfssignale von Kundinnen und Kunden im Hinblick auf ein Angebot passender Zusatzprodukte.

Aufbauend auf den im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Kompetenzen beraten die Schülerinnen und Schüler Kundinnen und Kunden im zweiten Ausbildungsjahr in Lernfeld 8 über eine Geldanlage in Finanzinstrumenten. Finanzinstrumente sind komplexer und tendenziell risikoreicher als Anlagen auf Konten. Zudem sind bei der Beratung die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Merkmale, Kosten, Chancen und Risiken der Produkte, um ausgehend von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Kundin oder des Kunden für sie oder ihn geeignete Finanzinstrumente zu identifizieren. Die Beratung ist auf eine Produktempfehlung ausgerichtet, die in einer Geeignetheitserklärung zu begründen ist.

Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler in Lernfeld 12 die Fähigkeit Kundinnen und Kunden über Möglichkeiten der Altersvorsorge und zur Risikoabsicherung zu beraten. Beratungen zur Altersvorsorge haben bei Kreditinstituten einen hohen Stellenwert. Zunächst ermitteln die Schülerinnen und Schüler die Versorgungslücke von Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen Rentenansprüche und bieten ihnen dann zum Ausgleich dieser Lücke kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte an. Bei den Produkten gibt es einen engen Bezug zu Lernfeld 8, da in Altersvorsorgeprodukten oft Finanzinstrumente enthalten sind. Im Rahmen einer ganzheitlichen Kundenberatung identifizieren die Schülerinnen und Schüler weitere Risiken und bieten den Kundinnen und Kunden entsprechende Versicherungsleistungen (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen) an.

Finanzierungen und Darlehen

In diesem Fach sind die Lernfelder 5, 9 und 13 gebündelt, in denen die Schülerinnen und Schüler für Kundinnen und Kunden Finanzierungspläne erstellen und Darlehen anbieten. Das Darlehensgeschäft der Kreditinstitute wird auch als Aktivgeschäft bezeichnet und unterteilt sich in die Bereiche Verbraucherdarlehen, Baufinanzierungen und Firmenkredite. Das Bündelungsfach ermöglicht eine spiralcurriculare Kompetenzentwicklung, da die Komplexität dieser Geschäftsfelder ansteigt und wachsende Anforderungen an Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeiter stellt. Die Gewährung von Verbraucherdarlehen ist weitgehend standardisiert. Bei Baufinanzierungen sind individuelle Finanzierungspläne zu erstellen; zudem haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen unterschiedlichen Darlehensformen. Unternehmensfinanzierungen erfordern in der Regel komplexe und auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Lösungen.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 5) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Kundinnen und Kunden über Allgemein-Verbraucherdarlehen zu beraten und entsprechende Verträge abzuschließen. Ausgehend von den Kundenwünschen identifizieren die Schülerinnen und Schüler den Überziehungskredit auf dem Girokonto oder den Ratenkredit als geeignetes Darlehen. Sie prüfen die Geschäftsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Kundin oder des Kunden, bewerten Sicherheiten und erstellen Darlehensangebote. Nach Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten schließen sie Darlehensverträge mit Kundinnen und Kunden und bestellen die vereinbarten Sicherheiten. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Signale für die Gefährdung von laufenden Krediten und zeigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kreditausfällen auf. Notleidende Kredite wickeln sie sachgerecht ab.

Im zweiten Ausbildungsjahr (LF 9) lernen die Schülerinnen und Schüler Verfahren des Immobilienerwerbs zu erklären, Baufinanzierungskonzepte zu entwickeln und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. Bei Baufinanzierungen muss die Beraterin bzw. der Berater umfängliche kommunikative und fachliche Fähigkeiten besitzen, um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kundinnen und Kunden sowie die Objektdaten der Immobilie richtig und vollständig aufzunehmen, zu analysieren und auf dieser Grundlage Finanzierungspläne zu erstellen. Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Kreditwürdigkeit von Kundinnen und Kunden und ermitteln den Beleihungswert der Immobilie. Beim Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen beachten sie die Verbraucherschutzvorschriften. Sie erkennen in Gesprächen zudem weitere Beratungsansätze und bieten Kundinnen und Kunden auch Wohngebäude- und Hausratversicherungen an.

Aufbauend auf den in den ersten Ausbildungsjahren in diesem Bündelungsfach erworbenen Kompetenzen beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler im dritten Ausbildungsjahr in Lernfeld 13 mit Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden. Die Finanzierungsbeträge sind hier tendenziell höher als bei Darlehen an Privatkunden, die Finanzierungsalternativen vielfältiger und die Kreditwürdigkeitsprüfungen aufwändiger. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den jeweiligen Finanzbedarf und erstellen ein zum Finanzierungsanlass passendes Darlehensangebot. Wesentlich für eine Darlehensgewährung und für die Höhe des Sollzinssatzes ist das Ratingergebnis bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Schülerinnen und Schüler fordern dazu die benötigten Unterlagen ein, analysieren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und beurteilen die Ergebnisse im Zeit- und Branchenvergleich. Sie identifizieren und bewerten zudem mögliche Sicherheiten. Dazu nutzen sie die in den Lernfeldern 4 und 8 erworbenen Fähigkeiten. Bei einer Kreditgefährdung aufgrund einer erheblichen Bonitätsverschlechterung leiten sie die erforderlichen Maßnahmen ein; bei einer Insolvenz nehmen sie die Rechte als Gläubiger wahr.

Steuerung und Kontrolle von Geschäftsprozessen

Dieses Bündelungsfach der Lernfelder 7 und 11 umfasst die lernfeldübergreifende Dokumentation und Steuerung aller Geschäftsprozesse.

Im zweiten Ausbildungsjahr (LF 7) entwickeln die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Werteströme in Kreditinstituten zu dokumentieren und zu beurteilen. In der Finanzbuchhaltung sind alle Geschäftsfälle nach den Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung zu dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden dabei Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher. Kundenkonten werden als Nebenbücher geführt; die Auswirkungen der Buchungen in diesen Konten für Vermögen und Schulden einer Kundin oder eines Kunden sind in der Praxis oft Anlass für Beratungs- und Aufklärungsgespräche. Der Jahresabschluss ist eine wichtige Informationsquelle für Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie die Kundinnen und Kunden. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Erfolg. Einen großen Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat die Bewertung der Geschäftsausstattung, der Forderungen und der Wertpapiere. Die in diesem Lernfeld erworbenen Kompetenzen über Wertansätze in der Bilanz können die Schülerinnen und Schüler auch bei der Analyse von Kundenbilanzen bei Firmenkrediten in Lernfeld 13 nutzen.

Aufbauend auf den im zweiten Ausbildungsjahr erworbenen Fähigkeiten erwerben die Schülerinnen und Schüler im dritten Ausbildungsjahr in Lernfeld 11 die Kompetenz, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Kosten- und Erlösrechnung zu analysieren und zu beurteilen. Sie begründen die Bedeutung des internen Rechnungswesens für die erfolgs- und zielorientierte Steuerung und Überwachung eines Kreditinstitutes. Ausgehend von Zahlen der Finanzbuchhaltung berechnen sie unter Berücksichtigung kalkulatorischer Erfolgsgrößen Kosten und Erlöse für Bankleistungen, ermitteln das Betriebsergebnis und bewerten anhand der Ergebnisse den internen Leistungsprozess des Kreditinstitutes. Mithilfe der Marktzinsmethode und der prozessorientierten Standardeinzelkostenrechnung berechnen sie mehrstufige Deckungsbeiträge für Einzelgeschäfte und für alle Geschäfte einer Kundin oder eines Kunden (Kundenkalkulation). Sie ermitteln Preisobergrenzen für Einlagen und Preisuntergrenzen für Darlehen, um diese Informationen in Beratungsgesprächen zu nutzen.

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1Lernfeld 2Lernfeld 3Lernfeld 4Lernfeld 5

80 Std.

Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten

80 Std.

Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln

60 Std.

Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln

40 Std.

Kundinnen und Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten

60 Std.

Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen

exemplarische Lernsituationen
2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 6Lernfeld 7Lernfeld 8Lernfeld 9

40 Std.

Marktmodelle anwenden

60 Std.

Wertströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren

120 Std.

Kundinnen und Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten

60 Std.

Baufinanzierungen abschließen

exemplarische Lernsituationen

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 10Lernfeld 11Lernfeld 12Lernfeld 13

80 Std.

Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen

80 Std.

Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern

60 Std.

Kundinnen und Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren

60 Std.

Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen

exemplarische Lernsituation

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