Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen im Überblick
Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in berufsspezifische Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.
Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:
- einen berufsbezogenen Lernbereich,
der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient. - einen berufsübergreifenden Lernbereich,
der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen, religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung. - einen Differenzierungsbereich,
der den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.
Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.
Zu detaillierten Informationen gelangen Sie auch über die interaktive Tabelle:
Bildungsgänge und Abschlüsse des Berufskollegs
Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D | Anlage E | ||
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Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung | Berufsfachschule jeweils einjährig |
Berufsfachschule | Berufliches Gymnasium | Fachschule zwei- und dreijährig |
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vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten nach BBiG/HWO und den Berufsschulabschluss | a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht | ermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss | ||
HS10 | FHRs | |||||
b) vermittelt berufliche Kennntisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | b) vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht | |||||
HS | FOR | FHR | FOR | FHR | AHR | FHR |
Ausbildungsvorbereitung | Zweijährige Berufsfachschule | Fachoberschule | Fachoberschule | Einjährige Fachschule | ||
vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufliche Orientierung | vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht | vermittelt bzw. vertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | vertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | ermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss | ||
HS9 | FOR | FHR | AHR oder fgHR |
HS9 = Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
HS10 = Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
FOR = Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FHR = Fachhochschulreife
FHRs = Fachhochschulreife, schulischer Teil
AHR = Allgemeine Hochschulreife
fgHR = bei fehlender zweiter Fremdsprache "fachgebundene Hochschulreife"