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Glossar

Fachbegriffe in den Bildungsplänen für den Islamischen Religionsunterricht (IRU) am Berufskolleg

In dem folgenden Glossar werden alle arabischen Begriffe erläutert, die in den vorläufigen Bildungsplänen für Islamische Religionslehre genutzt werden.

Das gesamte Glossar steht auch als PDF-Datei zum Downlad (488 KB) zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie entsprechende Glossars der Allgemeinbildung für die Primarstufe sowie die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II einsehen.


`Adl
Wörtlich bedeutet al-`Adl "das Gerechte" und kommt aus derselben Wurzel wie die arabischen Wörter für "die Gerechtigkeit", "die Geradheit", "die Billigkeit" und "die Redlichkeit". Als juristischer Fachbegriff steht `Adl für das gerechte und redliche Handeln eines Individuums. In der islamischen Theologie wird Gott dieses Attribut zugeschrieben und bezeichnet die "göttliche Gerechtigkeit".
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Gestaltung (Anlage C 1) S. 30; Gestaltung (Anlage C 2) S. 27; Informatik (Anlage C 1) S. 30; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 26
al-Uswa al-hasana
Diese Begrifflichkeit setzt sich zusammen aus al-Uswa ("das Vorbild", "das Muster") und al-Hasana ("das Schöne", "das Gute") und bedeutet "das schöne Vorbild". Im Koran wird dieser Ausdruck für den Propheten Ibrahim (siehe Koran, Mumtahina 60: 4, 6) und für den Propheten Muhammad (siehe Koran, Ahzab 33:21) verwendet.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 26; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 24; Informatik (Anlage C 1) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Amana
Wörtlich bedeutet al-Amana "das anvertraute Gut" und "das Verwahren zu treuen Händen”, "die Ehrlichkeit" und kommt aus derselben Wurzel wie die arabischen Wörter für "die Gewissenhaftigkeit", "die Vertrauenswürdigkeit", "die Zuverlässigkeit" und "die Treue". Als Fachbegriff steht Amana für ein dem Menschen anvertrautes Gut, das er gewissenhaft und redlich verwalten soll (Bsp.: der menschliche Körper, die Natur). Quellentext z. B. "Wahrlich, wir boten das anvertraute Gut (Amana) den Himmeln, der Erde und den Bergen an; doch da weigerten sie sich, es zu tragen und schreckten davor zurück. Aber der Mensch nahm es auf sich. Fürwahr, er ist höchst ungerecht, unwissend." (Koran, Ahzab 33:72)
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 24, 28; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 23, 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 28, 32; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 24, 29, 30; Gestaltung (Anlage A) S. 24, 27; Gestaltung (Anlage B) S. 26, 30; Gestaltung (Anlage C1) S. 26, 32; Gestaltung (Anlage C2) S. 24, 29; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 22, 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 34, 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 22, 27, 28; Informatik (Anlage C1) S. 26, 31, 32; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 25, 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27, 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31, 36; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 22, 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 24, 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23, 28
at-Tibb an-nabawi 
Wörtlich heißt Tibb "ärztliche Behandlung und Medizin". Das Adjektiv Nabawi bedeutet "prophetisch". Der zusammengesetzte Begriff bezeichnet die Heilkunde und die Gesundheitslehre, die im islamischen Kulturraum entwickelt bzw. gepflegt wurden. Diese lassen sich aus überlieferten Empfehlungen des Propheten Muhammad ableiten.
Siehe Vorläufigen Bildungsplan Islamische Religionslehre Anlage C für den Fachbereich Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23
Din
Wörtlich bedeutet der Begriff al-Din "die Religion", "der Glaube". Etymologisch lässt er sich auch auf die Bedeutung "das Recht", "das Gesetz" zurückführen. In der islamischen Theologie wird der Begriff Din im Zusammenhang mit den dem Menschen auferlegten religiösen Pflichten verwendet.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 28; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 33; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 30; Gestaltung (Anlage A) S. 28; Gestaltung (Anlage B) S. 31; Gestaltung (Anlage C 1) S. 33; Gestaltung (Anlage C 2) S. 30; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 39; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 32; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 37; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 29; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 29
Fatawa
Das Wort al-Fatawa ist der Plural von Fatwa. Wörtlich bedeutet der Begriff "Rechtsgutachten". Eine Fatwa ist eine von einer theologischen Autorität erteilte Rechtsauskunft zur Klärung eines religiösen Anliegens. Damit erfolgt eine Einschätzung auf Basis von theologischem Wissen, der Auffassung einer Rechtsschule und der Beurteilung der aktuellen Situation. Eine Fatwa ist religiös nicht verbindlich.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27
Fitra
Das Wort al-Fitra kommt aus der arabischen Wurzel Fatara, das folgende Bedeutungen hat: "aufspalten (eines Samenkorns)", "schaffen" und "erschaffen". Als Fachbegriff steht al-Fitra für die natürliche Veranlagung des Menschen, die seine gottgegebene Sinnsuche impliziert.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26, 28; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 32; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 24, 30; Gestaltung (Anlage A) S. 27; Gestaltung (Anlage B) S. 30; Gestaltung (Anlage C1) S. 26, 32; Gestaltung (Anlage C2) S. 24, 29; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 22; Informatik (Anlage C1) S. 26, 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31, 36; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23, 28
Hadith
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "Nachricht", "Bericht" oder auch "Gespräch". Islamwissenschaftlich ist es der Fachbegriff für das, was dem Propheten Muhammad zugeschrieben wird an Worten, Taten, schweigsamer Billigung, physischen Merkmalen und Charaktereigenschaften, biographischen Daten, egal ob vor oder nach seiner Berufung zum Propheten. Ein Hadith besteht aus Überlieferungskette (Sanad) und Textkörper (Matn).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 26, 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 24, 25; Informatik (Anlage C 1) S. 26, 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31, 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23, 24
Halal
Dieses Wort bedeutet wörtlich "das Erlaubte", "das Rechtmäßige", "das Freigestellte". Alle Dinge, deren Verwehrtheit (siehe Haram) in den einschlägigen islamischen Quellen (z. B. Koran und Sunna) nicht belegt ist, gelten als erlaubt.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27
Haram
Dieses Wort bedeutet wörtlich "das Verbotene", "das Unrechtmäßige", "das Unantastbare". In der islamischen Fachterminologie bezeichnet es das Verbot einer speziellen Sache oder Angelegenheit nach den einschlägigen islamischen Quellen (z. B. Koran und Sunna) mit einer eindeutigen Aussage zum Wohle der Menschen. Angeknüpft an die Bedeutung "das Unantastbare" hat das Wort Haram eine Bedeutungserweiterung im Sinne von "etwas Schützenswertes" erhalten (Bsp.: al-Masdschid al-Haram für die Moschee in Mekka).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27
Hatam al-anbiya
Diese Wörter sind eine Genitivkonstruktion aus den Wörtern al-Hatam (Siegel) und al-anbiya (Propheten) und bedeuten wörtlich "Siegel der Propheten". Damit wird in der islamischen Theologie das Glaubensprinzip zum Ausdruck gebracht, dass der Prophet Muhammad das Siegel der Propheten und somit der letzte Prophet Gottes ist.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 26; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Informatik (Anlage C 1) S. 28; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 24; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Husn
Wörtlich bedeutet al-Husn "die Schönheit", "die Vorzüglichkeit", "die Redlichkeit" und "das Gute". Theologisch bezieht sich der Begriff auf die Schönheit im Verhalten. Das bedeutet Besonnenheit und Wohltätigkeit als Basis guter Taten. Aus der Wurzel von al-Husn entstand auch der Begriff Ihsan ("aufrichtiges Handeln"). Siehe auch Qubh.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25, 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 28; Gestaltung (Anlage A) S. 26; Gestaltung (Anlage B) S. 28, 29; Gestaltung (Anlage C 1) S. 30; Gestaltung (Anlage C 2) S. 27, 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 24, 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 37; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 26; Informatik (Anlage C 1) S. 29, 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 29, 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 34; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 24; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 27; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 26
Idschma
Dieses Wort bedeutet wörtlich "das Übereinkommen", "die Übereinkunft". Islamwissenschaftlich ist es der Fachbegriff für den Konsens der Gelehrten, also das Übereinkommen aller Rechtsgelehrten eines Zeitalters bezüglich einer Fragestellung. Dieser Konsens der Gelehrten gilt als eine der Beweisführungen in der islamischen Jurisprudenz.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Idschtihad
Das Wort bedeutet wörtlich "der Eifer", "die Anstrengung", "die Bemühung", "der Fleiß". In der islamischen Fachterminologie bezeichnet es die Urteilsfindung eines Rechtsgelehrten in einer Angelegenheit, zu der in den einschlägigen islamischen Quellen (z. B. Koran und Sunna) keine eindeutige Aussage vorhanden ist. Dabei findet er unter Einsatz seines geistigen Vermögens zu einer in der islamischen Jurisprudenz gültigen Rechtsauffassung.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25, 30; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27, 32; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25, 29; Informatik (Anlage C 1) S. 27, 31; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23, 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32, 36; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24, 28
Insan
Dieses Wort ist abgeleitet von der Wurzel Ins ("vertrauter Freund", "Menschen", "Menschheit") und bedeutet "Mensch", "menschliches Wesen". Etymologisch leitet sich das Wort ab von Nasiya ("vergessen") und Unsiya ("sich anpassen", "sich annähern"). Diese spiegeln die Eigenschaften des menschlichen Wesens, die das Überleben sichern, wider, da er dadurch Ängste und Schwierigkeiten überwinden, Verfehlungen vergeben und sich den Gegebenheiten anpassen kann. Zugleich steht der Mensch stets in Versuchung diese Eigenschaften ins Negative zu wenden.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 24; Gestaltung (Anlage C 1) S. 26; Gestaltung (Anlage C 2) S. 24; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 22; Informatik (Anlage C 1) S. 26; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23
Itqan
Wörtlich bedeutet al-Itqan "Perfektion", "Gründlichkeit" und "Korrektheit". Der Begriff bezeichnet die Grundlagen der islamischen Arbeitsethik: Ordnung, Disziplin, Genauigkeit und Korrektheit. Quellentext z. B.: Der Prophet sprach, "Gott liebt denjenigen, der seine Arbeit auf die beste Weise (itqan) erledigt." (Hadithquelle: Muslim, Sayd, 57)
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26, 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 28, 29; Gestaltung (Anlage A) S. 26, 27; Gestaltung (Anlage B) S. 29; Gestaltung (Anlage C 1) S. 30, 31; Gestaltung (Anlage C 2) S. 27, 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 37, 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 26, 27; Informatik (Anlage C 1) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 27, 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 34, 35; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 24; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 27; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 26, 27
Kulliya
Wörtlich bedeutet der Begriff etwas, das zu einer Ganzheit/Gesamtheit gehörig ist. Damit sind die islamischen Gebäudekomplexe gemeint, deren Baumeister sich von der Propheten-Moschee (al-Masdschid an-Nabawi) in Medina inspirieren ließen. Die ersten Kulliya-Anlagen entstanden ab dem 12. Jh. im Großraum Syrien. Meistens entstanden diese Gebäudekomplexe um eine Bildungseinrichtung, aber auch häufig um eine Moschee, eine medizinische Einrichtung oder eine Grabstätte. Charakteristisch für diese Gebäudekomplexe war, dass sie nach den Bedürfnissen der Menschen multifunktional geplant und errichtet wurden (z. B. mit Hamam, Einkaufsgalerien (Suq/Bedesten), Schlafsälen, Mensen, Bibliotheken).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 37; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 26
Kulliya-Bauten
Hiermit sind islamische Gebäudekomplexe gemeint (siehe Kulliya).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 37; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 26
Makruh
Wörtlich bedeutet der Begriff "das Verpönte", "das Verhasste", "das Missbilligte". Nach islamischer Auffassung bezeichnet das Wort al-Makruh Handlungen, die gemäß islamischen Quellen wie Koran und Sunna nicht eindeutig bzw. explizit verboten sind, aber von Gott nicht geschätzt werden und daher vermieden werden sollen. Muslime werden für Makruh-Handlungen nicht bestraft, jedoch für ihr Unterlassen belohnt.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27
Marifat Allah
Dieser Begriff bezeichnet die Erkenntnis Gottes. Diesen Begriff findet man bei vielen Gelehrten und Mystikern wie z. B. Imam al-Ghazzali. Impliziert ist das Verständnis, dass der Mensch in der Lage ist, Gott zu suchen und zu finden (siehe Marifat-un-nafs).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 24; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 23; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 28, 33; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 24, 30; Gestaltung (Anlage A) S. 24; Gestaltung (Anlage B) S. 26, 31; Gestaltung (Anlage C 1) S. 26, 33; Gestaltung (Anlage C 2) S. 24, 30; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 22; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 34, 39; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 22, 28; Informatik (Anlage C 1) S. 26, 32; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 25; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27, 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31, 37; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 22; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 24, 29; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23, 29
Marifat-un-nafs
Dies ist eine Genitivkonstruktion aus den Wörtern al-Marifa ("die Erkenntnis", "das Wissen") und an-Nafs ("die Seele", "das Selbst") und bedeutet wörtlich "die Selbsterkenntnis". In der islamischen Mystik führt die Selbsterkenntnis des Menschen zur Erkenntnis Gottes (Marifat Allah).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 28; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 24; Gestaltung (Anlage B) S. 26; Gestaltung (Anlage C 1) S. 26; Gestaltung (Anlage C 2) S. 24; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 34; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 22, 28; Informatik (Anlage C 1) S. 26 Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 31; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 24; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 23
Mas’uliyya
Dieses Wort bedeutet "die Verantwortung" und meint die Verantwortung des Menschen als einem mündigen Wesen gegenüber Gott, seiner Umwelt und sich selbst. Der Mensch ist von Gott als ein Geschöpf mit Vernunft und freiem Willen erschaffen worden. Darauf basiert seine Verantwortung.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 28; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 32; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 30; Gestaltung (Anlage A) S. 27; Gestaltung (Anlage B) S. 30; Gestaltung (Anlage C 1) S. 32; Gestaltung (Anlage C 2) S. 29; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 27; Informatik (Anlage C 1) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 36; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 28
Mazahib
Dieses Wort ist der Plural von al-Mazhab und kommt von der Urspungsbedeutung "der eingeschlagene Weg", "der Gang". Es bezeichnet verschiedene Denkschulen bzw. Lehrmeinungen. Zum einen beziehen sich diese auf religiöse Handlungsnormen - siehe die Unterscheidung zwischen Hanafiten, Hanbaliten, Malikiten, Schafiiten als sunnitischen Rechtsschulen und Dschafariten als schiitischer Rechtsschule. Zum anderen lassen sich theologische Denkschulen unterscheiden, z. B. die Schia, Aschariten, Maturiditen und Mutaziliten. Siehe auch Taqrib al-mazahib.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27; Gestaltung (Anlage A) S. 26; Gestaltung (Anlage B) S. 28; Gestaltung (Anlage C 1) S. 29; Gestaltung (Anlage C 2) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 24; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 33; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 24; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Musamaha
Dieses Wort bedeutet ursprünglich "die Verzeihung", "die Vergebung" und bezeichnet damit die Voraussetzungen für tolerantes Verhalten.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 29; Gestaltung (Anlage A) S. 227; Gestaltung (Anlage B) S. 29; Gestaltung (Anlage C 1) S. 31; Gestaltung (Anlage C 2) S. 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 27; Informatik (Anlage C 1) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 35; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 27; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 27
Pir
Dieses persische Wort bedeutet "der Alte", "der Greis” oder "erfahrener Mensch". In der islamischen Mystik wird es als Begriff für Pioniere in einem Fachbereich verwendet. Zugleich ist er ein Synonym für den Begriff Scheich in einem Sufi-Orden (siehe auchSufi-Meister.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Gestaltung (Anlage A) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 26; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32
Prophet
Im Arabischen gibt es zwei Bezeichnungen für einen Propheten: an-Nabi ("der Verkünder") und ar-Rasul ("der Gesandter"). Im Koran werden einige Propheten namentlich erwähnt, von denen manche auch als Gesandte gelten, darunter Musa, Isa und Muhammad.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 24; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 26; Gestaltung (Anlage A) S. 25; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 23; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 24; Informatik (Anlage C 1) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 26; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 23; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Qisas al-anbiya
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "Prophetengeschichten". Gemeint sind damit die Erzählungen der Propheten im Koran, die entweder durchgängig wie in der Sure Yusuf (12:1-111), in der Sure Maryam (19:1-33), in der Sure Taha (20:9-98) und in der Sure Qasas (28:1-38) oder als Versatzstücke in der Sure Hidschr 15:51-56), in der Sure Zariyat (51:24-30) und in der Sure Hud (11:69-71) vorliegen.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 24; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 26; Gestaltung (Anlage A) S. 25; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 23; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 24; Informatik (Anlage C 1) S. 28; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 24; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 26; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 23; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Qiyas
Dieser Begriff kommt von dem arabischen Wort für "das Messen", "das Ermessen", "das Beurteilen". In der islamischen Jurisprudenz ist es der Fachbegriff für den Analogieschluss, womit die Übertragung einer bekannten Rechtsnorm zu einem Sachverhalt auf einen neuen Sachverhalt gemeint ist, der im Kern der gleiche ist wie der ursprüngliche.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Qubh
Dieser Begriff hat die Grundbedeutung "das Hässliche", "das Abstoßende", "das Schimpfliche" oder "das Böse" und bezeichnet im islamischen Kontext eine Person, ein Verhalten oder einen Sachverhalt, welche/s/r als unästhetisch bzw. unethisch wahrgenommen wird. Siehe auch Husn.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 28; Gestaltung (Anlage A) S. 26; Gestaltung (Anlage B) S. 29; Gestaltung (Anlage C 1) S. 30; Gestaltung (Anlage C 2) S. 27; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 37; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 26; Informatik (Anlage C 1) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 34; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 24; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 27; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 26
Scharh
Diesem Begriff liegt die Ursprungsbedeutung "in Scheiben schneiden", "zerschneiden", "bloßlegen" zu Grunde und "deutlich erkennbar machen". In der Theologie bedeutet er "Auseinandersetzung mit" "Erklärung" oder "Erläuterung (z. B. eines Quellentextes)". In diesem Zusammenhang wurde der Begriff Scharh zur Bezeichnung für die Wissenschaft der Hadith-Auslegung.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 35; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Scheich
Dieses Wort bedeutet wörtlich "der Alte", "der Greis". In der islamischen Kultur wird es als Bezeichnung für einen Meister in einem Fachbereich verwendet. Zugleich wird darunter a priori ein Sufi-Meister verstanden (siehe Sufi-Meister).
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Gestaltung (Anlage C 1) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 28
Sira
Dieses Wort bedeutet wörtlich "der Werdegang", "die Verhaltens-" und "die Lebensweise". In der islamischen Theologie ist es der Fachbegriff für die Biografie des Propheten Muhammads. Die Fachbücher über die Prophetenbiografie werden Sira-Bücher genannt.
Siehe Vorläufigen Bildungsplan Islamische Religionslehre Anlage A für den Fachbereich Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 25
Sufi-Meister
Als Vorsteher eines Sufi-Ordens begleitet der Sufi-Meister die gläubigen Menschen, die sich ihm anvertraut haben und als Derwische bekannt sind, auf ihrem Weg zur Vervollkommnung und zur Zusammenkunft mit Gott. Der Sufi-Meister reiht sich in eine mystische Tradition ein, die auf den Propheten Muhammad zurückgeführt wird. Siehe auch Scheich und Tariqat.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Gestaltung (Anlage C 1) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 28
Sufi-Orden
Siehe Tariqat.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Gestaltung (Anlage C 1) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 28
Sunna
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "der Weg", "der Pfad", "die Art und Weise". Islamwissenschaftlich ist Sunna der Fachbegriff für die Aussagen, Handlungen und schweigsamen Billigungen des Propheten Muhammad. Die einzelnen Berichte hierüber werden Hadith genannt (siehe auch Hadith). Die Sunna ist nach dem Koran die zweite Hauptquelle des Islam.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 25; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 24; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage A) S. 24; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 23; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 35; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 25; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 23; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Ta’wil
Dieser Begriff bedeutet "die Interpretation, "die Auslegung", "die Erklärung" und wird auf unterschiedliche Weise von dem Begriff "Tafsir" abgegrenzt. Nach einer gängigen Auffassung werden mittels Ta’wil eher mehrdeutige Verse des Koran interpretiert, deren völliges Verständnis sich dem Menschen entzieht (siehe auch Tafsir.)
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 35; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Taaruf
Dieser Begriff kommt von Arafa ("kennen", "kennenlernen") und bedeutet "das gegenseitiges Kennenlernen" oder "die Bekanntschaft". Er impliziert einen offenen Umgang miteinander und die Bereitschaft, mehr über andere zu erfahren und diese näher kennenzulernen. Das wiederum führt dazu, dass man sich selbst besser kennt und sich seiner selbst bewusster wird. Quellentext z. B. "O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr euch gegenseitig kennenlernt (taaruf). Wahrlich, der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig." (Koran, Hudschurat 43:13)
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 28; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 33; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 30; Gestaltung (Anlage B) S. 31; Gestaltung (Anlage C 1) S. 33; Gestaltung (Anlage C 2) S. 30; Gestaltung (Anlage A) S. 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 39; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 32; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 37; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 29; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 29
Tafsir
Dieser Begriff hat die Ursprungsbedeutung "das Erklären”, "das Erläutern” und bezeichnet die Exegese (Erklärung, Auslegung) des Koran. De facto ist damit die methodische Untersuchung der koranischen Texte gemeint, die darauf abzielt, die Intention von Begriffen, Aussagen und Passagen entlang der Morphologie, der Stilistik sowie der Satz- und Bedeutungslehre zu erläutern. In der Sure Furkan (25:33) wird Tafsir als "beste Erklärung" beschrieben (siehe auch Ta’wil.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 29; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25; Gestaltung (Anlage B) S. 27; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 35; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 28; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 25; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Taqrib al-mazahib
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "die Annäherung der Rechtsschulen". Gemeint ist die Betonung der islamischen Einheit und eine Annäherung in der Religionspraxis. Es wird nicht auf die Aufhebung der Rechtsschulen abgezielt, sondern auf die Annäherung bzw. die Erlaubnis, die Urteile der Rechtsschulen frei zu wählen oder zu kombinieren (siehe auch Mazahib)
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 25, 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 27; Gestaltung (Anlage C 2) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 27; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 23, 25; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 32, 33; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 24
Tariqat
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "der Weg", "der Pfad" und "die Methode". Als Fachbegriff bezeichnet er in der islamischen Mystik einen Sufi-Orden, der den gläubigen Menschen auf seinem Weg zur Vervollkommnung und zur Zusammenkunft mit Gott begleitet. Die Sufi-Orden führen ihre Tradition auf den Propheten Muhammad zurück. Siehe auch Sufi-Meister.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27; Gestaltung (Anlage C 1) S. 29; Gestaltung (Anlage C 2) S. 26; Informatik (Anlage C 1) S. 29; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 25; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 33; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Umma
Dieser Begriff bezeichnet die Gemeinschaft und kann sich auf eine Nation, ein Volk oder eine religiöse Gemeinschaft beziehen. Die muslimische Umma wurde vom Propheten Muhammad in seiner Abschiedspredigt besonders hervorgehoben, wo er betonte, dass Muslime ihr Individuum zurückstellen und stattdessen einem kollektivistischen Denken folgen, aufeinander achtgeben und sich umeinander kümmern sollen.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage A, Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Anlage A) S. 26, 27; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage A) S. 25, 26; Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B) S. 30, 31; Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27, 29; Gestaltung (Anlage A) S. 26, 27; Gestaltung (Anlage B) S. 28, 29; Gestaltung (Anlage C 1) S. 29, 31; Gestaltung (Anlage C 2) S. 26, 27, 28; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage A) S. 24, 25; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36, 38; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 25, 27; Informatik (Anlage C 1) S. 29, 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage A) S. 27, 28; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 29, 30; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 33, 35; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage A) S. 24, 25; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 26, 27; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25, 27
Urf
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "der Brauch", "die Tradition" oder "die Gewohnheit". Er ist in der klassischen Rechtswissenschaft (fiqh) der Fachbegriff für Gewohnheitsrecht als einer der Ableitungsquellen von islamischen Handlungsnormen.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage B sowie Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 27; Gestaltung (Anlage B) S. 28; Gestaltung (Anlage C 1) S. 29; Gestaltung (Anlage C 2) S. 26; Gesundheit/Erziehung und Soziales (Anlage B) S. 36; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 25; Informatik (Anlage C 1) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage B) S. 29; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 33; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage B) S. 26; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 25
Waqf
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "das Stehen", "das Aufhalten" und ist ein Fachbegriff für eine Stiftung als eine Institution.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 29; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 27
Zanb
Dieser Begriff bedeutet wörtlich "die Schuld", "die Verfehlung" und "die Sünde". Er ist in der klassischen Rechtswissenschaft (fiqh) der Fachbegriff für Handlungen/Taten, die in den islamischen Hauptquellen (Koran und Sunna) eindeutig verboten wurden, da sie letztlich dem Menschen und der Schöpfung selbst schaden. In diesem Kontext wird in der islamischen Tradition zwischen großen und kleinen Sünden unterschieden.
Siehe Vorläufige Bildungspläne Islamische Religionslehre Anlage C für die Fachbereiche Ernährung/Hauswirtschaft (Anlage C) S. 30; Gestaltung (Anlage C 1) S. 32; Gestaltung (Anlage C 2) S. 29; Gesundheit/Soziales (Anlage C) S. 28; Informatik (Anlage C 1) S. 31; Technik/Naturwissenschaften (Anlage C) S. 36; Wirtschaft und Verwaltung (Anlage C) S. 28
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