Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Abschlüsse und Anschlüsse

Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche Bildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Darüber hinaus können Abschlüsse der Sekundarstufe I  nachgeholt werden.

Pädagogisches Leitziel des Berufskollegs ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz sowie die Vorbereitung auf ein lebenslanges Lernen.

Wählen Sie einen entsprechenden Bildungsgang und gewinnen Sie - anhand Ihrer individuellen schulischen und beruflichen Ausgangslage - einen Überblick, über die Möglichkeiten zum Erwerb beruflicher und schulischer Qualifikationen und Abschlüsse.

Anlage A - Berufsschule

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(zwei- bis dreieinhalbjährig) Fachklassen des

dualen Systems

der Berufsausbildung (A 1)

Ausbildungsberufe nach

dem BBiG und der HwO

  • Agrarwirtschaft
  • Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Gestaltung
  • Gesundheit/Erziehung und Soziales
  • Informatik
  • Technik/Naturwissenschaften
  • Wirtschaft und Verwaltung

Ausbildungsvertrag

nach BBiG oder HwO

oder Teilnahme nach der Gleichstellungsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Technolgie

oder Teilnahme gem. § 2 der Berufskolleg-anrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO)

Ausbildungsvertrag nach § 66 BBiG/§ 42 HwO

Berufsschulabschluss

Erster Schulabschluss

Erweiterter Erster Schulabschluss

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

FHR

(einjährig) Ausbildungsvorbereitung (A 2) Berufsschulpflicht

noch nicht erfüllt/

ohne Abschluss

Erster Schulabschluss

Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10) = Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss)

FHR = Fachhochschulreife

Anlage B - Berufsfachschule

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(einjährig), die berufliche Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

vermitteln (B 1)

  • Agrarwirtschaft
  • Ernährungs- und Versor-

    gungsmanagement

  • Gestaltung
  • Gesundheit/Erziehung

    und Soziales

  • Informatik
  • Technik/Naturwissenschaften
  • Wirtschaft und Verwaltung
Erster Schulabschluss Erweiterter Erster Schulabschluss 
(einjährig), die berufliche Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

vermitteln (B 2)

Erweiterter Erster Schulabschluss 

Kl. 9 Gymn.

Mittlerer Schulabschluss (FOR)
(zweijährig), die einen Berufsabschluss

nach Landesrecht

vermitteln (B 3)

mindestens Erster Schulabschluss

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und

  • Staatlich geprüfte Sozialassistentin/

    Staatlich geprüfter Sozialassistent

    Schwerpunkt: Heilerziehung

  • Staatlich geprüfte Sozialassistentin/

    Staatlich geprüfter Sozialassistent

  • Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/

    Staatlich geprüfter Kinderpfleger

  • Staatlich geprüfte Assistentin für

    Ernährung und Versorgung/

    Staatlich geprüfter Assistent für

    Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt: Service

Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10)= Hauptschulabschluss nach Klasse 10 

Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Anlage C - Berufsfachschule

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(zweijährig),

die berufliche Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

vermitteln (C 2)

  • Agrarwirtschaft
  • Ernährung/Hauswirtschaft
  • Gestaltung
  • Gesundheit/Soziales
  • Technik/Naturwissenschaften
  • Wirtschaft und Verwaltung

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

Kl. 9 Gymn.

FHRs

(zwei- oder dreijährig),

die einen Berufsabschluss

nach Landesrecht vermitteln (C 1)

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

Kl. 9 Gymn.

FHR und

  • Staatlich geprüfte Assistentin für

    Ernährung und Versorgung/

    Staatlich geprüfter Assistent für

    Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Technik

  • Staatlich geprüfte lebensmitteltechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter lebensmitteltechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin/

    Staatlich geprüfter Gymnastiklehrer

  • Staatlich geprüfte Kosmetikerin/

    Staatlich geprüfter Kosmetiker

  • Staatlich geprüfte Informatikerin/

    Staatlich geprüfter Informatiker

  • Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte bautechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter bautechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte bekleidungstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter bekleidungstechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte biologisch-technische Assistentin/

    Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin/

    Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter elektrotechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte Industrietechnologin/ Staatlich geprüfter Industrietechnologe
  • Staatlich geprüfte maschinenbautechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter maschinenbautechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte physikalisch-technische Assistentin/

    Staatlich geprüfter physikalisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte präparationstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter präparationstechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte textiltechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter textiltechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte umweltschutztechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter umweltschutztechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/

    Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent

Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

FHRs = Fachhochschulreife, schulischer Teil

FHR = Fachhochschulreife

Anlage C - Fachoberschule

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(zweijährig),

die berufliche Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

vermitteln (C 3)

  • Agrarwirtschaft, Bio-

    und Umwelttechnologie

  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

Kl. 9 Gymn.

Vertrag über ein

einjähriges Praktikum

FHR
(einjährig),

die berufliche Kenntnisse,

Fähigkeiten und

Fertigkeiten vertiefen (C 3)

Mittlerer Schulabschluss (FOR) + einschlägige

Berufsausbildung oder

berufliche Tätigkeit

Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigng zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

FHR = Fachhochschulreife

Anlage D - Berufliches Gymnasium

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(dreijährig), die berufliche

Kenntnisse, Fähigkeiten

und Fertigkeiten vermitteln (D 14 - D 28)

  • Ernährung
  • Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Informatik
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

Kl. 9 Gymn.

AHR
(dreijährig und anschließendes  Betriebspraktikum von mindestens drei Monaten), die einen

Berufsabschluss nach

Landesrecht vermitteln (D 1 - D 13)

Mittlerer Schulabschluss (FOR)

Kl. 9 Gymn.

AHR und

  • Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/

    Staatlich anerkannter Erzieher

  • Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte bautechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter bautechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte biologisch-technische Assistentin/

    Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin/

    Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter elektrotechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte Assistentin für Konstruktions- und Fertigungstechnik/

    Staatlich geprüfter Assistent für Konstruktions- und Fertigungstechnik

  • Staatlich geprüfte physikalisch-technische

    Assistentin/Staatlich geprüfter

    physikalisch-technischer Assistent

  • Staatlich geprüfte umwelttechnische Assistentin/

    Staatlich geprüfter umwelttechnischer Assistent

  • Staatlich geprüfte technische Assistentin

    für Betriebsinformatik/Staatlich geprüfter

    technischer Assistent für Betriebsinformatik

  • Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/

    Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent

Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

AHR = Allgemeine Hochschulreife

Anlage D - Fachoberschule (Klasse 13)

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(einjährig), die berufliche

Kenntnisse, Fähigkeiten und

Fertigkeiten vermitteln (D 29)

  • Agrarwirtschaft, Bio-

    und Umwelttechnologie

  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung
FHR + einschlägige

Berufsausbildung/

berufl. Tätigkeit

AHR oder fgHR

FHR = Fachhochschulreife

AHR = Allgemeine Hochschulreife

fgHR = bei fehlender zweiter Fremdsprache "fachgebundene Hochschulreife"

Anlage E - Fachschule

Bildungsgänge Fachbereiche Voraussetzungen Mögliche Abschlüsse
(zwei- oder dreijährig),

die eine berufliche

Weiterbildung und einen

staatlichen Abschluss

ermöglichen (E 2, E 3)

  • Agrarwirtschaft
  • Gestaltung
  • Ernährungs- und Versor-

    gungsmanagement

  • Informatik
  • Sozialwesen
  • Technik
  • Wirtschaft

Allgemein:

Einschlägige abgeschlossene

Ausbildung oder berufliche

Tätigkeit von mind. 5 Jahren

Die Bestimmungen über

die Aufnahme sind

fachbereichsspezifisch!

Weitere Informationen finden

Sie auf dieser Website

unter dem Stichwort

"Fachschule".

Der Erwerb der FHR ist möglich.

  • Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin/

    Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt

    "(Bachelor Professional in Agrarwirtschaft)"

  • Staatlich geprüfte Betriebsleiterin/

    Staatlich geprüfter Betriebsleiter

  • Staatlich geprüfte Gestalterin/

    Staatlich geprüfter Gestalter

    "(Bachelor Professional in Gestaltung)"

  • Staatlich geprüfter Modedesignerin/

    Staatlich geprüfter Modedesigner

    "(Bachelor Professional in Gestaltung)"

  • Staatlich geprüfte Informatikerin/

    Staatlich geprüfter Informatiker

    "(Bachelor Professional in Technik)" bzw.

    "(Bachelor Professional in Wirtschaft)"

  • Staatlich anerkannte Erzieher/

    Staatlich anerkannter Erzieher

    "(Bachelor Professional im Sozialwesen)"

  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/

    Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

    "(Bachelor Professional im Sozialwesen)"

  • Staatlich geprüfter Technikerin/

    Staatlich geprüfter Techniker

    "(Bachelor Professional in Technik)"

  • Staatlich geprüfte Augenoptikerin/

    Staatlich geprüfter Augenoptiker

    "(Bachelor Professional in Technik)"

  • Staatlich geprüfte Betriebswirtin/

    Staatlich geprüfter Betriebswirt

    "(Bachelor Professional in Wirtschaft)"

(einjährig),

die einen staatlichen

Abschluss ermöglichen (E 1)

  • Staatlich geprüfte Wirtschafterin

    Staatlich geprüfter Wirtschafter

    "(Bachelor Professional in Agrarwirtschaft)"

  • Staatlich anerkannte Motopädin/

    Staatlich anerkannter Motopäde

    "(Bachelor Professional im Sozialwesen)"

  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin/

    Staatlich anerkannter Heilpädagoge

    "(Bachelor Professional im Sozialwesen)"

  • Staatlich geprüfte Einrichtungsfachberaterin/

    Staatlich geprüfter Einrichtungfachberater

    "(Bachelor Professional in Wirtschaft)"

FHR = Fachhochschulreife

Zum Seitenanfang

Logo QUA-LiS NRW Logo MSB