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Zertifizierung von Berufskollegs für ihre Aktivitäten zur "Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung"

Durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.04.2017 – 311–1.25.05 sollen Berufskollegs für ihre Schulentwicklung im Bereich der internationalen Mobilität von Schülerinnen und Schülern aber auch Lehrerinnen und Lehrern gewürdigt werden.

Jeweils zum 30. Mai eines jeden Jahres können sich Berufskollegs bei der EU-Geschäftsstelle ihrer Bezirksregierung für ihre Aktivitäten zur "Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung" zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat ist Ausdruck einer lebendigen internationalen Schulkultur und ein Gütezeichen für qualifizierte internationale Ausbildung und Erfahrungschancen. Es stellt somit ein wichtiges Auswahlkriterium für Schülerinnen und Schülern bezogen auf die für sie geeignete Schule dar.

Grundlage für die Vergabe des Zertifikats ist das Erfüllen einer Quote von 10 % an Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit internationalen Ausbildungsphasen sowie internationale Elemente im Schulprogramm und eine entsprechende Verankerung in den didaktischen Jahresplanungen der einzelnen Bildungsgänge.

Dokumente, Formulare und Erläuterungen zur Zertifizierung

  • Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.04.2017 – 311-1.25.05 beschreibt einerseits eine Zusatzqualifikation "Internationale berufliche Mobilität", andererseits können die Berufskollegs für ihre Arbeit zur Internationalisierung der beruflichen Bildung ein Zertifikat erhalten, wenn sie ihre besonderen strategischen Aktivitäten zur Internationalisierung dokumentieren und ein Benchmark von 10 % der Schülerinnen und Schüler mit der Zusatzqualifikation "Internationale berufliche Mobilität" nachweisen.
  • Eine Zusammenfassung des Runderlasses erleichtert den Überblick über die Zertifizierungsaktivitäten.
  • Der Antrag auf Zertifizierung (mit anliegenden Erläuterungen) kann jährlich bis zum 30. Mai bei der zuständigen EU-Geschäftsstelle der Bezirksregierungen, Dezernat 45 gestellt werden.
  • Die jeweils zu berücksichtigenden Bildungsgänge sind im Schlüsselverzeichnis der Schulgliederung gekennzeichnet.
  • Zur Berechnung des 10%-Benchmarks dient das Berechnungsformular. Hier wird auch festgelegt, ob Variante 1 (Zielgruppen sind Abschlussklassen mit Berufsabschluss) oder die Variante 2 (Abschlussklassen mit Berufsabschluss und Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse vermitteln) gewählt wird.
  • Je ein Berechnungsbeispiel für die Varianten 1 und 2 auf der Basis der Statistik eines Berufskollegs findet sich in den Erläuterungen hierzu.
  • Die Anzahl der ausgestellten Zertifikate ist in Form einer Tabelle nachzuweisen und ebenfalls dem Antrag beizulegen.

Beispiele zur Einbindung in die Didaktische Jahresplanung und in ausgewählte Lernsituationen

Die EU-Geschäftsstellen der Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster informieren und beraten die Berufskollegs bei der Umsetzung.

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