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Landwirtin/Landwirt

Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

Stundentafel ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)

Lehrplan seit 08/2007
Einführungserlass 03.04.2007 (ABl. NRW. 07/07 S. 410)
Heft-Nummer 4162
BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 62

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Agrarwirtschaft zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Agrarwirtschaft

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Akkumuliert decken die wesentlichen Kompetenzen aller Lernsituationen zu einem Lernfeld/einer Anforderungssituation mindestens sämtliche Kompetenzerwartungen aus dem Bildungsplan ab. Da die vorliegenden Lernsituationen mit dem Fokus auf die explizite Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen exemplarisch im Zuge einer zeitlich begrenzten Arbeitsgruppe entstanden sind, werden nicht alle Kompetenzerwartungen eines Lernfeldes vollständig abgebildet. Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie die exemplarische Lernsituationen so übernehmen oder an Ihren Bildungsgang anpassen möchten.

Logo Bundesanzeiger Verlag Ausbildungsordnung vom 31. Januar 1995 (BGBl. I Nr. 8 S. 168 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Weiterführende Informationen

Beschreibung zum Beruf Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Änderung in Kapitel 3.1

Stundentafel ab 1. August 2009

  Unterrichtsstunden
  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe
I. Berufsbezogener Lernbereich¹
Betriebsführung¹ 40 40 40 120
Pflanzliche Erzeugung 140 120 120 380
Tierische Erzeugung 140 120 120 380
Vermarktung¹ 40 40 80
Summe: 320 320 320 960
II. Differenzierungsbereich
  Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Änderung in Kapitel 3.3.1

Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre

Grundlage für den Unterricht in Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.

Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

Die Fußnote 2 im veröffentlichten Lehrplan auf der Seite 20 entfällt.


1)In den Fächern Betriebsführung und Vermarktung sind neben den zugeordneten Lernfeldern auch die Vorgaben des gültigen Fachlehrplans Wirtschafts- und Betriebslehre umzusetzen (siehe Kapitel 3.3.1). Die Leistungsbewertung erfolgt nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

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