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Gestalterin für immersive Medien und Gestalter für immersive Medien

Gestalterin für immersive Medien und Gestalter für immersive Medien

Marie Brüske/BK Essen-Ost

Am 1. August 2023 trat der "Vorläufige Bildungsplan" für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten, wächst. Die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes wird als beste Möglichkeit angesehen, dem gerecht zu werden, 

Gestalterinnen für immersive Medien und Gestalter für immersive Medien sind in ihrer beruflichen Tätigkeit häufig im Spannungsfeld künstlerischer, wirtschaftlicher und technischer Anforderungen eingesetzt. Sie unterstützen mit ihrer Arbeit den Diskurs in den Medien sowie in der Gesellschaft.

Die in den Lernfeldern 1 bis 4 beschriebenen zu fördernden beruflichen Handlungskompetenzen entsprechen denen der Lernfelder 1 bis 4 des Rahmenlehrplanes für die Mediengestalterin Bild und Ton und Mediengestalter Bild und Ton. Eine gemeinsame Beschulung ist im ersten Ausbildungsjahr möglich.

Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.

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