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Gestaltung Gemeinsamen Lernens in der Praxis

Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten 

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW. Ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis.

Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), Stand: 07/2016.

Bildungswege

Hinweis-SymbolIn unserer Rubrik Ausbildungsvorbereitung gewinnen Sie einen Überblick über die Möglichkeiten zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur beruflichen Orientierung.

Logo planet-beruf.deDie Bundesagentur für Arbeit bietet auf planet-beruf.de eine Liste möglicher Fachpraktikerausbildungen an.

Beispiele für Bildungswege

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung am allgemeinen Berufskolleg anhand von exemplarischen Fallbeispielen aus dem Gemeinsamen Lernen in den Förderschwerpunkten.

Geistige Entwicklung

Handreichung und exemplarische Unterstützungsmaterialien

Körperlich-motorische Entwicklung

Fallbeispiel: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK

Wer?

Schüler der Berufsfachschule (Anlalge C), männlich, 19 Jahre; Muskeldystrophie (E-Rollstuhl-Fahrer); Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk am Förderberufskolleg Körperliche und motorische Entwicklung

Was?
  • Informationsbeschaffung über barrierefreie Voraussetzungen bei der aufnehmenden Schule
  • Anmeldung am allgemeinen Berufskolleg (im Idealfall mit Unterstützung der abgebenden Förderschule)
  • Kontaktaufnahme des allgemeinen Berufskollegs mit der beratenden Institution: Vereinbarung eines Informationsbesuches
  • Antrag des Schülers auf Unterstützung mit Hilfe von Inklusionsassistenten bei der zuständigen Behörde
  • Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über Besonderheiten im Unterricht durch beratende Institution, z. B.
    • Erhöhung mündlicher Unterrichtsanteile zur Vermeidung von Passivität
    • Aufklärung der Mitschülerinnen und Mitschüler über Behinderung und Rolle der Inklusionsassistentin
    • Anpassung des Raumplanes zur Vermeidung häufiger Klassenraumwechsel
    • Bereitstellung zusätzlicher Räume bei Klassenarbeiten
  • Nachteilsausgleiche sind vereinbart: Inhalts- und fachspezifische Zeitverlängerung

Hören und Kommunikation

Fallbeispiel gehörloser Auszubildender: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK 

Wer?

Auszubildender (Anlagenmechaniker SHK), männlich, 19 Jahre; gehörlos; Hauptschulabschluss nach Klasse 10A an der Förderschule Hören und Kommunikation

Was?
  • Kontaktaufnahme der beratenden Institution mit dem allgemeinen Berufskolleg, Vereinbarung eines Informationsbesuches
  • Antrag des Schülers bei der Arbeitsagentur auf Gebärdensprachdolmetscher
  • Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht des gehörlosen Schülers durch beratende Institution, z. B.
    • Schüler sitzt so, dass er Tafel, Flipchart, Whiteboard etc. sowie Lehrperson und dolmetschende Person sehen kann, ohne geblendet zu werden
    • Diskussionspausen ermöglichen dem Schüler, trotz Zeitverzögerung beim Dolmetschen in die Diskussion einzusteigen
    • Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge der dolmetschenden Person an
    • Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
    • Textbeiträge werden, soweit vorhanden, in textoptimierter Sprache zur Verfügung gestellt (auch hier: Unterstützung durch beratende Institution)
    • Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos, Gebärdenvideos auf Webseiten)
    • Die Mitschülerinnen und Mitschüler lernen einfache Gebärden (z. B. bei  Spreadthesign [Gebärdenlexikon])
  • Nachteilsausgleiche sind vereinbart

Fallbeispiel schwerhörige Auszubildende: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK

Wer?

Auszubildende (Industriemechanikerin), weiblich, 21 Jahre; schwerhörig; Hauptschulabschluss nach Klasse 10A an der Förderschule Hören und Kommunikation

Was?
  • Vereinbarung eines Informationsbesuches
  • Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der schwerhörigen Schülerin durch beratende Institution, z. B.
    • Schülerin verfügt über Hörsysteme (Hörgeräte, Höranlage), die sie kompetent einsetzen kann
    • Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
    • Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge an, damit die Schülerin das Mundbild zu Beginn der Redebeiträge sehen kann
    • Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
    • Textbeiträge werden, soweit vorhanden, in textoptimierter Sprache zur Verfügung gestellt (auch hier: Unterstützung durch beratende Institution)
    • Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos).
    • Die Mitschülerinnen und Mitschüler bemühen sich auch in den Pausen um eine deutliche und langsame Aussprache.
  • Nachteisausgleiche sind vereinbart.
  • Ein Antrag auf Textoptimierung der (gestreckten) Abschlussprüfung wird durch die Schülerin bei der Agentur für Arbeit gestellt. Die Prüfungen werden durch eine externe Stelle optimiert (hier: IFTO GmbH Halle), dabei werden die Lehrpersonen ggf. in den Optimierungsprozess einbezogen.

 Fallbeispiel schwerhörige Schülerin der AHR: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK

Wer?

Schülerin, 18 Jahre; schwerhörig; Abschluss Fachoberschulreife mit Qualifikation am Gymnasium (Gemeinsames Lernen) im Nachbarort

Was?
  • Vereinbarung eines Informationsbesuches
  • Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit dem schwerhörigen Schüler durch beratende Institution, z. B.
    • Schülerin verfügt über Hörsysteme (Hörgeräte, Höranlage), die sie kompetent einsetzen kann
    • Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
    • Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge an, damit die Schülerin das Mundbild zu Beginn der Redebeiträge sehen kann
    • Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
    • Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos)
    • Nachteilsausgleiche sind vereinbart
    • Die Mitschülerinnen und Mitschüler bemühen sich auch in den Pausen um eine deutliche und langsame Aussprache

Sehen

Fallbeispiel blinde Schülerin: Schulbesuch am allgemeinen Berufskolleg

Wer?

Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin, Schwerpunkt Fremdsprachen, weiblich, 21 Jahre; blind; Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 LWL-Berufskolleg Soest, Förderschwerpunkt Sehen

Was?
  • Vereinbarung eines Informationsbesuches der beratenden Schule
  • Beantragung von Mobilitätstraining für den Schulweg und die Orientierung im Gebäude, Beantragung von Hilfsmitteln (Laptop mit Sprachausgabesoftware sowie Braillezeile, tastbares Kartenmaterial für landeskundliche Aspekte, etc.) Beschaffung von digitalen barrierefreien Schulbüchern nach E-Buch-Standard durch das  FIBS
  • Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der blinden Schülerin durch die beratende Institution, z. B.
    • Schülerin sitzt so, dass sie ausreichend Platz für ihre Hilfsmittel hat (Laptop mit Braillezeile, ggf. Bücher in Punktschriftausgabe)
    • Lehrerin/Lehrer und Schülerinnen und Schüler verbalisieren im Unterrichtsgeschehen unterstützend ihre Beiträge (z. B. bei Tafelarbeit, Plakaterstellung, Mitschrift bei Gruppenarbeiten)
    • Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert sowie digital oder tastbar verfügbar
    • Die Mitschülerinnen und Mitschüler wurden durch eine gemeinsame Infostunde (Simulation) von betreuendem GL-Lehrer und der Schülerin informiert und sensibilisiert
    • Unterstützung durch Materialien zur Förderdokumentation (Vorlage LWL-BK)
  • Nachteilsausgleiche sind vereinbart: In diesem Fall fachspezifische Zeitzuschläge von 25 – 30 % der regulären Klausurzeit, im E-Buch-Standard übertragene Klassenarbeiten durch den GL-Lehrer bzw. die Fachlehrerin/Fachlehrer selbst, Laptop mit Screenreader (Sprachausgabe) sowie Braillezeile
  • Blindenpädagogische Schulung der Fachlehrerinn und Fachlehrer vor Ort bezogen auf die einzelnen Fächer: Umsetzung von Texten/Klausuren in den E-Buch-Standard, Umwandlung von Tabellen, LaTex-Schreibweise im Fach Mathematik etc.
  • Eintägige Schulung der Schülerin mit weiteren GL-Schülerinnen und GL-Schüler anderer Berufskollegs in Workshops während der Ferien und an Wochenenden am LWL-Berufskolleg Soest, Förderschule Sehen im Umgang mit dem Screenreader und Internet, Word, Excel sowie Handhabung des Smartphones in Vorbereitung auf das Auslandspraktikum

Fallbeispiel sehbehinderte Schülerin: Übergangsgestaltung 

Wer?

Informationstechnische Assistentin, FHR, weiblich, 17 Jahre; sehbehindert; Mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 an der Förderschule Sehen (Von-Vincke-Schule Soest)

Was?
  • Vereinbarung eines Informationsbesuches bereits vor dem Wechsel: Information des Klassenlehrers und der Sonderpädagogin des allgemeinen BK gemeinsam mit der Schülerin
  • Information der Lehrkräfte durch den Klassenlehrer am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der Schülerin mit Unterstützung des LWL-BK
    • Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
    • Schülerin hat genug Platz für ihre Hilfsmittel (Tafelbild-Lesegerät), Laptop und ggf. vergrößerte Materialien in E-Buch-Standard
    • Ggf. zusätzliche Verbalisierung von visualisierten Unterrichtsergebnissen, falls diese nicht digital erarbeitet wurden
    • Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert, auch Dateivorlagen
    • Die Mitschülerinnen und Mitschüler akzeptierten ihre einzige Mitschülerin vorbehaltslos, nachdem die Schülerin in ihrer Rollenfindung unterstützt wurde
    • Unterstützung durch Förderdokumentation (Vorlage LWL-BK)
  • Nachteilausgleiche sind vereinbart worden: Zeitzuschläge bei Klausuren, fach- und inhaltsabhängig 15 bis 20 % der regulären Zeit aufgrund der verminderten Lesegeschwindigkeit (z. B. Textlänge als Kriterium)
  • Kontakt zu den entsprechenden Prüfungsausschüssen bereits im ersten Ausbildungsjahr hergestellt zur Beantragung von Nachteilsausgleich bei ZP und Abschlussprüfung
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