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Gärtnerin/Gärtner

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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

PDF-SymbolLehrplan seit 08/2004
Einführungserlass 27.07.2004 (ABl. NRW. 08/04 S. 268)
Heft-Nummer 4161
BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 61

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Agrarwirtschaft zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Agrarwirtschaft

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Akkumuliert decken die wesentlichen Kompetenzen aller Lernsituationen zu einem Lernfeld/einer Anforderungssituation mindestens sämtliche Kompetenzerwartungen aus dem Bildungsplan ab. Da die vorliegende Lernsituation mit dem Fokus auf die explizite Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen exemplarisch im Zuge einer zeitlich begrenzten Arbeitsgruppe entstanden ist, werden nicht alle Kompetenzerwartungen eines Lernfeldes vollständig abgebildet. Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie die exemplarische Lernsituation so übernehmen oder an Ihren Bildungsgang anpassen möchten.

Logo Bundesanzeiger VerlagAusbildungsordnung vom 6. März 1996 (BGBl. I Nr. 14 S. 376 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Weiterführende Informationen

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