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FAQ zur Anlage E der APO-BK

Fragen und Antworten (FAQ) zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen (APO-BK - Anlage E)

Allgemeines

Frage-SymbolFür die meisten Fachrichtungen im Fachbereich Technik existieren nur Lehrpläne zur Erprobung und in diesen gibt es keinen Differenzierungsbereich. Wird der dort gebrauchte Begriff Wahlbereich durch diesen einfach ersetzt?

Der Begriff Wahlbereich ist in den neuen Lehrplänen durch Differenzierungsbereich ersetzt worden. Im Differenzierungsbereich können den Studierenden im Rahmen der Möglichkeiten der Schule zusätzliche Lerninhalte angeboten werden, die bis zum Erreichen der für den jeweiligen Bildungsgang maßgeblichen Mindeststundenzahl verbindlich sind. Außerdem kann der Differenzierungsbereich genutzt werden, um die Standards für die Erlangung der Fachhochschulreife zu erfüllen. Die Lehrpläne im Fachbereich Technik werden in 2004 und 2005 überarbeitet.

Stundentafel

Frage-SymbolDie Richtlinien und Lehrpläne für den fachrichtungsübergreifenden Lernbereich weisen Fächer aus. Neben den bekannten (alten) auch die Fächer Mathematik und Naturwissenschaften. Muss ein Fach Naturwissenschaften auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden und müssen dazu die aufgeführten Inhalte, z. B. aus dem Bereich Physik, in Lernfeldern/Lernsituationen bearbeitet worden sein? Wie ist die Anerkennung von Fachschulabschlüssen für die Meisterprüfung geregelt?

Der Abschluss der Fachschule ist anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle. Grundlage hierfür ist die "Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle" des Bundeswirtschaftsministeriums vom 29. Juni 2005. Die Anerkennung des Fachschulexamens liegt bei den Kammern.

Im Juli 2005 haben die KMK und der ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) eine Vereinbarung über die Zuordnung von Fachschulabschlüssen zu Handwerksberufen der Anlage A getroffen. Diese Entsprechungsliste gilt als bundesweite Empfehlung für die Eintragungspraxis und hat keinen abschließenden Charakter: nicht in der Liste aufgeführte Fachschulabschlüsse werden auch weiterhin von den Kammern daraufhin geprüft werden, ob sie den Anforderungen der Meisterprüfung entsprechen.

Frage-SymbolMüssen die Studierenden, die einen höheren allgemein bildenden Schulabschluss besitzen als die Fachschule vermittelt, am Unterricht in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Mathematik teilnehmen?

Allgemein bildende Schulabschlüsse können nicht für eine Anrechnung berücksichtigt werden. Entsprechend müssen die Studierenden am Unterricht teilnehmen und auch die geforderten Leistungsnachweise erbringen. Dies gilt nicht für die Kurse im Differenzierungsbereich, die zur Vorbereitung auf die FHR-Prüfung angeboten werden.

Selbstlernphasen

Frage-SymbolWas sind betreute Selbstlernphasen?

Selbstlernphasen sind durch Lehrkräfte vorbereitete, betreute und nachbereitete Lernformen außerhalb des Präsenzunterrichts. In den Lehrplänen werden Aussagen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung gemacht. Weitere Festlegungen (Zuordnungen zu den Lernfeldern und Lernsituationen, Art und Umfang der Leistungsnachweise, Kriterien der Leistungsbewertung, Dokumentation der Selbstlernphasen)trifft die Bildungsgangkonferenz. (vgl. § 4 Abs. 3)

Frage-SymbolWie wird der Lehrereinsatz in den Selbstlernphasen angerechnet?

Selbstlernphasen sind Unterrichtsstunden im Rahmen der 2400 h des Bildungsgangs. Deshalb werden sie wie Unterrichtszeiten im Präsenzunterricht angerechnet.

Zeugnis/Versetzung

Frage-SymbolDie Anlage E vom 11. Dezember 2004 lässt unterschiedliche Organisationsmodelle zu, z.B. auch für eine Bildungsgangdauer von 7 Halbjahren. Wann erhalten die Studierenden in diesem Fall ein Zeugnis?

Die Regelungen, wann es Zeugnisse gibt, sind im § 9 der APO-BK, allgemeiner Teil, und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften aufgeführt:

"§ 9 Abs. 1: Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende jedes Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes oder zum Ende jedes Schuljahres Zeugnisse oder Laufbahnbescheinigungen ..."

VV 9.1 zu Abs. 1: Halbjahreszeugnisse entfallen in Teilzeitbildungsgängen und in den Bildungsgängen der Fachschule. Nr. 8.13 VV zu Anlage A und die Abschlussklassen der Vollzeitbildungsgänge der Fachschulen bleiben unberührt."

Frage-SymbolMuss den Studierenden eine Nachprüfung angeboten werden, wenn sie nicht versetzt werden?

Die Regelungen zur Nachprüfung entsprechen denen des allgemeinen Teils der APO-BK (vgl. § 12). Danach ist die Zulassung zur Nachprüfung auszusprechen, wenn im Falle der Verbesserung der Note in einem einzigen Fach von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. In der Fachschule ist - unabhängig von der Versetzung - die Zulassung zur Nachprüfung auch immer dann auszusprechen, wenn die Note in einem nicht weitergeführten Fach "mangelhaft" ist. (vgl. VV zu 12 Abs. 2)

Frage-SymbolWer stellt für eine Nachprüfung bei Nichtversetzung die Aufgabe, wenn in dem Fach der Nachprüfung mehrere Kolleginnen und Kollegen unterrichten?

Prinzipiell hat sich an den bisherigen Regelungen nichts geändert, d.h. die Kollegin/der Kollege, die/der das Fach unterrichten, stellen die Aufgabe für die Nachprüfung. Wenn nun mehrere Kolleginnen/Kollegen das Fach unterrichten, so obliegt es ihnen gemeinsam, die Aufgabe zu stellen. Dies erzeugt zwar einerseits einen gewissen Abstimmungsaufwand, reduziert andererseits aber auch den Korrekturaufwand.

Zulassung zum Fachschulexamen

Frage-SymbolWiderspruch? Zulassung zum Examen ohne Differenzierungsbereich, aber Zulassung zur FHR-Prüfung mit Differenzierungsbereich.

Im Differenzierungsbereich können die einzelnen Berufskollegs nach ihren Möglichkeiten spezielle fachrichtungsbezogene Themen anbieten, die über das Pflichtprogramm des Lehrplans hinaus geht. Außerdem kann der Differenzierungsbereich für Zusatzkurse genutzt werden, die für die FHR-interessierten Studierenden die KMK-Standards enthalten, die in den Fächern des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs und des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs nicht abgedeckt werden können. Generell bleibt der Differenzierungsbereich für die Zulassung zur Abschlussprüfung unberücksichtigt; für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung wird er nur insoweit berücksichtigt, wie in ihm KMK-Standards enthalten sind. (vgl. § 9 Abs. 3 und 4)

Frage-SymbolWie wird die Projektarbeit gewichtet?

Alle Fächer werden für die Zulassung zum Fachschulexamen gleich gewichtet. Da die Projektarbeit den Status eines Faches hat, wird sie ebenfalls einfach gewichtet. (vgl. § 9 Abs. 3)

Frage-SymbolWie wird der Differenzierungsbereich gewichtet?

Der Differenzierungsbereich wird für die Zulassung zum Fachschulexamen nicht berücksichtigt. (vgl. § 9 Abs. 3)

Für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung werden nur die Fächer des Differenzierungsbereichs herangezogen, die FHR-relevante Inhalte vermittelt haben. Sie werden gewichtet wie alle anderen Fächer mit FHR-relevanten Inhalten. (vgl. § 9 Abs. 4)

Durchführung des Fachschulexamens

Frage-SymbolWann muss festgelegt werden, dass eine schriftliche Prüfungsarbeit durch eine schriftliche Hausarbeit ersetzt wird?

Da die Aufgabenvorschläge für die Prüfung sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden müssen, ist der Zeitpunkt, bis zu dem die Bildungsgangkonferenz über die Durchführung einer schriftlichen Hausarbeit beschließen kann, festgelegt. (§ 10 Abs. 5) Natürlich empfiehlt sich eine deutlich frühere Festlegung, da auch das Thema der schriftlichen Hausarbeit der Vorprüfung unterliegt, Absprachen im Kollegium erforderlich sind usw. (vgl. § 10 Abs. 5)

Frage-SymbolWie werden die schriftlichen Arbeiten gewichtet?

Nur für den Fall, dass zu einer schriftlichen Prüfung eine mündlich Prüfung vom Studierenden beantragt wird, wird die Note der schriftlichen Leistung zweifach und die mündliche Leistung einfach gewichtet. (vgl. § 15 Abs. 2)

Frage-SymbolWas bedeutet die Bestimmung: "In den schriftlichen Prüfungsarbeiten, die durch eine mündliche Prüfung ergänzt wurden, wird die Note der schriftlichen Leistung zweifach gewichtet"? Sind eventuell die Prüfungsfächer gemeint?

In der Anlage E vom 11. Dezember 2004 ist das Prüfungsverfahren völlig neu geordnet und stellt einen separaten Abschnitt dar. Der allgemeine Prüfungsausschuss legt in der Zulassungskonferenz zum Fachschulexamen die Abschlussnoten für alle Fächer fest. Vornoten oder Prüfungsfächer wie bisher gibt es nicht mehr.

Das Fachschulexamen besteht aus drei schriftlichen Prüfungsarbeiten. Eine mündliche Prüfung erfolgt nur auf Antrag der oder des Studierenden und betrifft jeweils eine der drei Prüfungsarbeiten. Nur im Falle einer mündlichen Prüfung wird die Note dieser schriftlichen Prüfungsarbeit zweifach und Note der mündlichen einfach gewichtet. (vgl. § 15 Abs. 2)

Frage-SymbolWie wird die Durchschnittsnote des Fachschulexamens ermittelt?

Das Fachschulexamen schließt mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ ab; eine Durchschnittsnote wird auf dem Abschlusszeugnis nicht ausgewiesen.

Fachhochschulreifeprüfung

Frage-SymbolBis zu welchem Zeitpunkt können sich die Studierenden von der FHR-Prüfung abmelden?

Der Erwerb der Fachhochschulreife in Bildungsgängen der Fachschule ist fakultativ und erfordert von den Studierenden zusätzliche Anstrengungen und eine zusätzliche Prüfung.

In aller Regel werden in den Fächern des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs und des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs nur dann FHR-relevante Standards abgedeckt, wenn sie auch dem Ausbildungsziel des Fachschul-Bildungsganges entsprechen. Darüber hinaus gehende Standards können auch im Differenzierungsbereich bedient werden.

Die Studierenden können sich jederzeit von der FHR-Prüfung abmelden, wenn sie den Eindruck haben, beide Abschlüsse nicht bewältigen oder den Fachschulbildungsgang nicht erfolgreich abschließen zu können. Mit der Abmeldung von der FHR-Prüfung entfällt auch die Notwendigkeit, am Unterricht in den entsprechenden Fächern im Differenzierungsbereich teilzunehmen; diese Fächer werden auch nicht mehr auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Frage-SymbolDie Forderung, dass die Bildungsgangkonferenz zu Beginn des Bildungsganges den Bereich für die Überprüfung der Fachhochschulreife festlegt und den Studierenden dies in der ersten Unterrichtswoche mitteilt, widerspricht dem Schulgesetz, da noch keine Schülervertreter gewählt sind.

Die Festlegung des Prüfungsbereichs für die Fachhochschulreifeprüfung ist keine, die der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf.

Intention dieser Vorgabe ist es, einerseits die Wahlmöglichkeit der Bildungsgangkonferenz zu dokumentieren und andererseits den Prüfungsbereich frühzeitig festzulegen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der einmal festgelegte Prüfungsbereich nicht während des Bildungsgangs verändert werden kann. Für diese Festlegung ist die Teilnahme von Vertretern der Studierenden, für die diese Festlegung gilt, nicht erforderlich. (vgl. § 8 Abs. 2)

Frage-SymbolWie muss die Prüfung für den Erwerb der FHR inhaltlich gestaltet sein, wenn die Bildungsgangkonferenz den Bereich Mathematik/Naturwissenschaften/Technik als Bereich für die schriftliche Prüfung bestimmt hat?

Die schriftliche Prüfung zum Nachweis der FHR muss in einem der drei Bereiche Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache oder Mathematik/Naturwissenschaften/Technik durchgeführt werden. Dabei muss die Prüfung die Standards erfüllen, die in der entsprechenden KMK-Vereinbarung für die Bereiche aufgeführt sind. Ein Auszug dieser Vereinbarung ist im Kapitel 1.4 jedes Lehrplans enthalten. Es ist also weder eine reine Fachprüfung noch eine schriftliche Prüfung im Sinne des Fachschulexamens. Die Inhalte der Prüfungsaufgaben in allen drei Bereichen müssen auf den jeweiligen Fachbereich und die Fachrichtung bezogen sein.

Frage-SymbolWerden die zwei Prüfungsbereiche (Deutsch/Kommunikation und Fremdsprachen) zur Ermittlung der Durchschnittsnote der FHR genauso gewichtet wie die übrigen mit 1) gekennzeichneten Fächer?

Von den drei Bereichen Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich wird nur einer durch eine schriftliche Arbeit geprüft. Die Bildungsgangkonferenz legt diesen Bereich zu Beginn des Bildungsganges fest. Für die Ermittlung der Durchschnittsnote der FHR werden alle Fächer berücksichtigt, die KMK-Standards der drei Bereiche vermittelt haben, sowie die Leistung der schriftlichen Arbeit im geprüften Bereich. (vgl. § 16 Abs. 5)

Nachprüfung

Frage-SymbolMuss den Studierenden eine Nachprüfung angeboten werden, wenn sie das Fachschulexamen nicht bestanden haben?

Die Regelungen zur Nachprüfung sind die des allgemeinen Teils der APO-BK (vgl. § 26). Danach ist die Zulassung zur Nachprüfung auszusprechen, wenn im Falle der Verbesserung der Note in einem einzigen Fach von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt würden.

Da die Fächer mit der Zulassungskonferenz zum Fachschulexamen abgeschlossen sind, bezieht sich die Nachprüfung auf eine der drei schriftlichen Arbeiten innerhalb des Fachschulexamens.

Beispiel 1: Noten in den drei Arbeiten des Fachschulexamens: 4, 4, 5. Eine Nachprüfung wäre möglich, weil durch die Verbesserung von "mangelhaft" auf "ausreichend" das Fachschulexamen bestanden wäre.

Beispiel 2: Noten in den drei Arbeiten des Fachschulexamens: 4, 5, 5. Eine Nachprüfung wäre nicht möglich, weil durch die Verbesserung einer Note das Bestehenskriterium "Durchschnitt mindestens 4" nicht erreicht wäre.

Ihre Fragen

Frage-SymbolIch habe eine weitere Frage zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen (APO-BK Anlage E). An wen kann kann ich mich wenden?

Richten sie Ihre Frage an das Fachberaterteam Fachschule per E-Mail: detlef.zech@msw.nrw.de

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