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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 09/03
Sekundarstufe II - Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 22.08.2003 – 433-6.08.01.13-3166

Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung sind unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und betrieblicher Fachkräfte für die Ausbildungsberufe

  • Uhrmacherin/Uhrmacher (Heft 4229),
  • Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik/Verfahrensmechaniker für Brillenoptik (Heft 41054),
  • Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - Fachstufe Ausbau Estrichlegerin/Estrichleger (Heft 41023/1)

auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet worden.

Die Lehrpläne zur Erprobung enthalten auch Hinweise zu den einzelnen Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs. Ebenfalls werden Aussagen zum Erwerb der Fachhochschulreife gemacht.

Die Lehrpläne werden zum Schuljahr 2003/2004 gemäß § 1 SchVG zur Erprobung in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln – beginnend mit der Unterstufe – Grundlage für den Unterricht.

Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule zu richten.

Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Die Berufskollegs werden gebeten, einen daraus abgeleiteten Erfahrungsbericht bis zum 30.10.2006 der Bezirksregierung zuzuleiten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 – 3) einzuleiten.

Mit Ablauf des Schuljahrs 2002/2003 tritt der Lehrplan Uhrmacherin/Uhrmacher - RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15 – 33 Nr. 129) - auslaufend außer Kraft.

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