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Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Lehrpläne zur Erprobung für die Berufsschule
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 05.03.2001 - 632.36-10/2-88/01 (ABl. NRW. 1 Nr. 4/2001, S. 97)

Für den Unterricht in der Berufsschule sind unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener berufsschulischer und betrieblicher Fachkräfte für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet worden. Sie wurden den betreffenden Berufskollegs bereits zum Schuljahresbeginn 2000/2001 zur Verfügung gestellt und in einer Fachtagung erörtert. Sie enthalten auch Hinweise zu den einzelnen Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs.

Die Lehrpläne zur Erprobung werden mit Wirkung vom 1. August 2000 gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln ab Schuljahr 2000/2001 - beginnend mit der Unterstufe - dem Unterricht zugrunde zu legen.

Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet über die Homepage des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule und Weiterbildung zu richten.

Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichts bis zum 30. Oktober 2003 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 - 3) für die Festsetzung der Lehrpläne einzuleiten.


Mit Ablauf des 31. Juli 2000 tritt folgender Runderlass auslaufend außer Kraft.

- Galvaniseurin / Galvaniseur
RdErl. vom 21.10.1996 (BASS Nr. 134).


Ausbildungsberufe, für die Lehrpläne zur Erprobung erlassen werden:
Heft Ausbildungsberuf
4234 Galvaniseurin / Galvaniseur
41033 Fachkraft für Lebensmitteltechnik
41034 Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
41035 Verfahrensmechanikerin / Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik
41036 Fachkraft für Wasserwirtschaft
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