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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 08/10
Sekundarstufe II – Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;

Vorläufige Lehrpläne
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.07.2010 - 313-6.08.01.13-88893

Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte und Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Die Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten zum 01.08.2010 als vorläufige Lehrpläne in Kraft.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe "Schule in NRW". Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal veröffentlicht.

Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG (BASS 1-1) endgültig in Kraft zu setzen.

Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 01.08.2010 auslaufend außer Kraft.


Anlage 1

Vorläufige Lehrpläne für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2010 in Kraft treten:

HeftAusbildungsberuf
4278 Geomatikerin/Geomatiker
41105 Pferdewirtin/Pferdewirt
4282 Technische Konfektionärin/Technischer Konfektionär
4190 Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker

Anlage 2

Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten ab dem 01.08.2010 auslaufend außer Kraft:

  1. Kartographin/Kartograph
    RdErl. vom 11.08.1998 (BASS 15-33 Nr.178) Heft-Nr. 4278
  2. Technische Konfektionärin/Technischer Konfektionär
    RdErl. vom 10.12.2004 (BASS 15-33 Nr. 182) Heft-Nr. 4282
  3. Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
    RdErl. vom 26.09.1997 (BASS 15-33 Nr.90) Heft-Nr. 4190
  4. Papiertechnologin/Papiertechnologe
    RdErl. vom 15.01.2007 (BASS 15-33 Nr. 137)
    (Ein neuer Landeslehrplan wird nicht erstellt, da die Beschulung als Splitterberuf für Nordrhein-Westfalen in Baden-Württemberg erfolgt.)
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