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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 09/04
Sekundarstufe II - Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.08.2004 - 433-6.08.01.13-17974

Um der Verdrängung von Absolventinnen und Absolventen mit Haupt­schulabschluss durch Absolventinnen und Absolventen mit höherwertigen allgemein bildenden Abschlüssen aus dem Ausbildungsstellenmarkt entgegenzuwirken, wurden Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren entwickelt.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser zweijährigen Ausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf einen drei- bzw. 3 1/2-jährigen Ausbildungsberuf anzurechnen. Auf die Regelungen in den Ausbildungsordnungen der einzelnen Ausbildungsberufe wird verwiesen.

Unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und Berufsstandsvertreter wurden für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für die in der Anlage 1 aufgeführten zweijährigen Ausbildungsberufe auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.

Die Lehrpläne zur Erprobung werden zum Schuljahresbeginn 2004/2005 gemäß § 1 SchVG (BASS 1-2) in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln ab Schuljahr 2004/2005 – beginnend mit der Unterstufe – dem Unterricht zugrunde zu legen.

Die Berufskollegs erhalten je ein Exemplar der Lehrpläne zur Erprobung in Papierform. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht.  Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule zu richten.

Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind nach Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichtes bis zum 30.10.2007 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 - 3) einzuleiten.

Der Lehrplan Handelsfachpacker/Handelsfachpackerin (Heft 4165), RdErl. vom 4.10.1989 (GABl. NW. 1990 S. 76) wird auslaufend ab dem Schuljahr 2004/2005 außer Kraft gesetzt.

Für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführerin/Maschinen- und Anlagenführer gelten die branchenbezogenen Lehrpläne der Berufe, in denen die Ausbildung nach dem zweiten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden kann (s. Anlage 2). Ein Lehrplan für das Land Nordrhein-Westfalen wird erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Der Berufsschulunterricht erfolgt in den Fachklassen der in Anlage 2 aufgeführten Zielberufe.


Anlage 1

Ausbildungsberufe, für die Lehrpläne zur Erprobung erlassen werden:

Heft Ausbildungsberuf
4165 Fachlageristin / Fachlagerist
41072 Fahrradmonteurin / Fahrradmonteur
41073 Kraftfahrzeugservicemechanikerin / Kraftfahrzeugservicemechaniker

Anlage 2

Zielberufe für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführerin/Maschinen- und Anlagenführer:

  • Schwerpunkt Metalltechnik / Kunststofftechnik
    • Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik / Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik
    • Feinwerkmechanikerin / Feinwerkmechaniker
    • Fertigungsmechanikerin / Fertigungsmechaniker
    • Industriemechanikerin / Industriemechaniker
    • Werkzeugmechanikerin / Werkzeugmechaniker
    • Zerspanungsmechanikerin / Zerspanungsmechaniker
  • Schwerpunkt Lebensmitteltechnik
    • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
    • Molkereifachfrau / Molkereifachmann
    • Fachkraft für Fruchtsafttechnik
    • Brauerin und Mälzerin / Brauer und Mälzer
  • Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung
    • Buchbinderin / Buchbinder
    • Verpackungsmittelmechanikerin / Verpackungsmittelmechaniker
  • Schwerpunkt Textilveredelung
    • Textilveredlerin / Textilveredler
  • Schwerpunkt Textiltechnik
    • Schmucktextilienherstellerin / Schmucktextilienhersteller
    • Textilmaschinenführerin / Textilmaschinenführer
      • Maschenindustrie
      • Spinnerei
      • Tufting
      • Vliesstoff
      • Weberei
      • Handweberei

 

Ausbildungsstruktur für den Ausbildungsberuf
Maschinen- und Anlagenführerin / Maschinen- und Anlagenführer
1. Ausbildungsjahr
Grundbildung1
2. Ausbildungsjahr
Fachstufe
Abschlussberufe

Gleichlautende
Ausbildungsberufe

Sowohl

gleich-

lautende

als

auch

unterschied-

liche

Ausbildungs-

inhalte

Schwerpunkt
Metalltechnik / Kunststofftechnik
  • Fertigungsmechaniker/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in
  • Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik/-in
  • Feinwerkmechaniker/-in
Lebensmitteltechnik
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Molkereinfachleute
  • Fachkraft für Fruchtsafttechnik
  • Brauer/-in und Mälzer/-in
Druckweiter- und Papierverarbeitung
  • Buchbinder/-in
  • Verpackungsmittelmechaniker/-in
Textilveredlung Textilveredler/-in
Textiltechnik
  • Schmucktextilienhersteller/-in
  • Textilmaschinenführer/-in
    • Maschinenindustrie
    • Spinnerei
    • Tufting
    • Vliesstoff
    • Weberei
    • Bandweberei
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