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Sekundarstufe II - Berufsschule
Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung

RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 09.12.1999 - 632.36-10/2 - 466/99

Für den Unterricht in der Berufsschule sind unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener berufsschulischer und betrieblicher Fachkräfte für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet worden. Sie wurden den betreffenden Schulen bereits zum Schuljahresbeginn 1999/2000 zur Verfügung gestellt und in Fachtagungen erörtert.

Die Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung werden rückwirkend zum 1. August 1999 gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln ab Schuljahr 1999/2000 - beginnend mit der Unterstufe - dem Unterricht zugrunde zu legen.

Die Richtlinien und Lehrpläne werden außerdem im Internet über die Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht.

Den Berufsschulen, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Diese bieten die Möglichkeit der Vervielfältigung vor Ort. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Die Richtlinien und Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichtes bis zum 30. Oktober 2002 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 – 3) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.

Ab 31. Juli 1999 treten die bisherigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.


Anlage 1

Ausbildungsberufe, für die Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung erlassen werden

Heft Ausbildungsberuf
4171-14/3 Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker - Fachrichtung Schweißtechnik
41019 Fachangestellte/Fachangestellter für Arbeitsförderung
41020 Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - Berufliche Grundbildung
4152 Kauffrau/Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr
41021 Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger
4146 Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
4171-13/4 Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker - Fachrichtung Schweißtechnik
4241 Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher
4264 Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller
41022 Fachkraft für Veranstaltungstechnnik
4113 Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter

Anlage 2

Die folgenden Runderlasse treten auslaufend außer Kraft:

  1. Grundbildung Bauberufe
    RdErl. vom 1.7.1994 (BASS 15 – 33. Nr. 040)
  2. Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
    RdErl. vom 22.4.1982 (BASS 15 – 33. Nr. 52 ü)
  3. Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
    RdErl. vom 8.4.1981 (BASS 15 – 33. Nr. 46)
  4. Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher
    RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33. Nr. 141)
  5. Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller
    RdErl. vom 9.9.1997 (BASS 15 – 33. Nr. 164)
  6. Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
    RdErl. vom 30.11.1981 (BASS 15 – 33. Nr. 13)
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