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Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 11.08.1998 - 632.36-10/90 (ABl. NRW. 1 Nr. 10/98, S. 178)
Bezug: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.09.1997 (GABl. NW. 1 S. 254)

Mit dem Bezugserlass wurden Lehrpläne für die Berufsschule zum 1. August 1997 zur Erprobung in Kraft gesetzt.

Für die in der Anlage aufgeführten Ausbildungsberufe werden diese Lehrpläne hiermit gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) festgesetzt. Sie treten mit Wirkung vom 1. August 1998 in Kraft.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe "Schule in NRW".

Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die im Bezugserlass aufgeführten Lehrpläne zur Erprobung, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrpläne abgelöste werden, treten mit Wirkung vom 1. August 1998 außer Kraft.¹


Anlage

HeftAusbildungsberuf
4267 Augenoptikerin/Augenoptiker
4268 Elektroanlagenmonteurin/Elektroanlagenmonteur
4156 Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe
4270 Fertigungsmechanikerin/Fertigungsmechaniker
4272 Fluggeräteelektronikerin/Fluggeräteelektroniker
4220 Fluggerätmechanikerin/Fluggerätmechaniker
4277 Isolierfacharbeiterin/Isolierfacharbeiter,
Industrie-Isoliererin/Industrie-Isolierer
4278 Kartographin/Kartograph
4240 Kürschnerin/Kürschner
4279 Modellbaumechanikerin/Modellbaumechaniker
4280 Polsterin/Polsterer
4281 Schmucktextilienherstellerin/Schmucktextilienhersteller
4136 Tischlerin/Tischler
4283 Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie
4284 Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik
4285 Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie

¹ Die Runderlass sind in der Chronologischen Übersicht - lfd. Nr. 1068, 1069, 1072 - 1075, 1077, 1079, 1090, 1084 - 1088, 1090 - 1092 (BASS 98/99 S. 108 f.) zu streichen.

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