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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

Stundentafel ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)

PDF-SymbolLehrplan seit 08/2007 (PDF 381 KB)
Einführungserlass 15.01.2007 (ABl. 06/07 S. 314)
Heft-Nummer 4254
BASS-Gliederungsnummer 154

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften

Logo Bundesanzeiger VerlagÄnderung von Verordnungen über die Berufsausbildung in der Textilindustrie vom 1. August 2005 (BGBl. I Nr. 47 S. 2 287 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Ausbildungsordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I Nr. 28 S. 1 269 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Änderung in Kapitel 3.1

Stundentafel ab 1. August 2009

  Unterrichtsstunden
  1. Jahr2. Jahr3. JahrSumme
I. Berufsbezogener Lernbereich
Produktionsplanung 160 60 120 340
Produktions- und Maschinentechnik 40 140 80 260
Chemische Verfahren 80 80 80 240
Fremdsprachliche Kommunikation 0 - 40 0 - 40 0 - 40 40 - 80
Wirtschafts- und Betriebslehre 40 40 40 120
Summe:320 - 360320 - 360320 - 3601 000 - 1 040
II. Differenzierungsbereich
  Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Änderung in Kapitel 2.2

Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein.

Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet.

Änderung in Kapitel 3.3.2

Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre

Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.

Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

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