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Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr/
Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Bild Kaufleute im Eisenbahn- und StraßenverkehrAm 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.

Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr sind funktionsübergreifend mit kunden- und verwaltungsorientierten Zielsetzungen tätig. Sie organisieren Betriebsabläufe. Controlling, Materialbeschaffung und -verwaltung, Finanzierung, Personalwirtschaft und EDV spielen eine besondere Rolle. Dafür stellen sie Daten zusammen und werten diese im Hinblick auf eine optimale Leistungserstellung aus.

Die funktionsübergreifende Tätigkeit erfordert die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Organisation von Arbeitsabläufen unter Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel. Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung sind unabdingbar.

Der Sicherheit kommt in Verkehrsberufen ein besonderer Stellenwert. Daher tragen auch Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr erhebliche Mitverantwortung für den pünktlichen, reibungslosen und sicheren Ablauf von Fahrten und Transporten, und es wird ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft für Menschen, für Material und für den Schutz der natürlichen Umwelt erwartet. Folglich ist Problembewusstsein für Fragen der Qualitätssicherung, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes sowie der rationellen Energieverwendung zu entwickeln.

Die 11 Lernfelder des Rahmenlehrplans behandeln Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich Datenverarbeitung integriert und berufsbezogen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung der Technischen Kommunikation für den Verkehrs- und Infrastrukturbetrieb einschätzen sowie Anlagen und Geräte, deren Funktionen, Vernetzungsmöglichkeiten, Leistungsmerkmale, Vorteile und Nachteile, insbesondere unter Berücksichtigung des Kundenservice und der Sicherheitsanforderungen, beschreiben können. Dazu ist es notwendig, dass sie DV-Standardkomponenten mit Anwendersoftware bedienen können, besonders im Bereich des Schriftverkehrs, der Kalkulation etc. Die Abhängigkeit zwischen technischen Möglichkeiten, organisatorischen Anforderungen, sozialen Auswirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen soll kritisch beurteilt werden.

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