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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

Heft-Nummer 4110/2022

Info-SymbolIm Rahmenlehrplan Friseurin/Friseur sind die Lernfelder 11 und 4 angepasst, um den Inhalt "Augenbrauen färben und formen" in Teil 1 der GAP abprüfen zu können: Der Satz "Sie berücksichtigen bei der Planung das Gestalten und Färben der Augebenbrauen und Wimpern" aus Lernfeld 11 ist in das Lernfeld 4 integriert worden.

Den aktualisierten Rahmenlehrplan (Beschluss vom 10. April 2008 i. d. F. vom 10. Juni 2022) finden Sie auf der Seite Unterrichtsmaterialien.

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Neu-SymbolDas kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde ist online. Es gilt für die zum 01.08.2021 neu geordneten gewerblich-technischen Ausbildungsberufe.

Logo Bundesanzeiger Verlag Zweite Änderungsverordnung vom 5. Juli 2022 (BGBl. I Nr. 24, S. 1 070), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Erste Änderungsverordnung vom 30. April 2021 (BGBl. I Nr. 20, S. 861 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Auslaufend außer Kraft

Lehrplan ab 02/2011 - auslaufend außer Kraft seit 08/2021

Einführungserlass 12.11.2010 (ABl. NRW. 12/2010 S. 629)

Heft-Nummer 4110

BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 10

Ausbildungsverordnung vom 21. Mai 2008 (BGBl. I Nr. 19 S. 856 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

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