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Fluggerätmechanikerin und Fluggerätmechaniker (3,5-jährig)

Das Neuordnungsverfahren für diesen Ausbildungsberuf ist angestrebt.

BildAm 10. Dezember 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.

Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker arbeiten in Luftfahrzeug-Herstellungsbetrieben, in der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen sowie in Zulieferbetrieben für Geräte und Systeme der Luftfahrttechnik. Zu ihren Aufgaben gehören die Fertigung und Instandhaltung von Luftfahrzeugstrukturen, die Ausrüstung von Luftfahrzeugen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Systemen sowie Montagetätigkeiten an aerodynamischen Baugruppen. Des Weiteren arbeiten Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker an Antriebs- und Energieversorgungsanlagen des Luftfahrzeuges. Einsatzgebiete sind Fertigungsanlagen von Fluggeräten und Antriebssystemen, Fachwerkstätten und die Wartung und Instandsetzung sowohl in der Line- als auch der Base-Maintenance. Im Aufgabenbereich der Fertigung und Instandhaltung planen und überwachen sie Abläufe unter Berücksichtigung betriebsinterner und luftfahrtbehördlicher Anforderungen und Vorgaben.

Die Lernfelder des Rahmenlehrplans orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. Deshalb erhalten das kundenorientierte Berufshandeln und die Auftragsabwicklung einen besonderen Stellenwert und sind bei der Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen besonders zu berücksichtigen.

Berufliches Handeln in einem Luftfahrtberuf (Elektronik und Mechanik) unterliegt in weiten Teilen den Vorschriften der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden für die Luftsicherheit (Luftfahrt-Bundesamt - LBA bzw. Europäische Agentur für Flugsicherheit - EASA). In dem vorliegenden Rahmenlehrplan (wie auch im Ausbildungsrahmenplan) sind die Anforderungen der EASA verankert, ohne dass das lernfeldtheoretische Konzept beeinträchtigt wird. Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische, betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.

Die Lernfelder 1 bis 4 sind für Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker sowie für Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätelektroniker identisch, sodass eine gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr erfolgen kann.

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