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Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3-jährig) sowie
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2-jährig)

Fachkraft für Schutz und Sicherheit/Servicekraft für Schutz und SicherheitDas Neuordnungsverfahren für diese Ausbildungsberufe ist angestrebt.

Am 1. Februar 2011 trat der Lehrplan für diese Ausbildungsberufe in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesen Ausbildungsberufen vorgestellt.

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit bzw. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in Bereichen der Sicherheitswirtschaft tätig. Sie schützen Menschen, Objekte, Werte und Anlagen, unterstützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch präventive Maßnahmen und, soweit erforderlich, durch Gefahrenabwehr. Sie erbringen kundenorientiert eine Dienstleitung in der Sicherheitswirtschaft. Kundenzufriedenheit, Servicequalität und Zuverlässigkeit sind die Prämissen dieser Dienstleistung.

Die berufliche Tätigkeit erfordert zeitgemäße Umgangsformen, technisches Wissen, rechtliche Kenntnisse sowie berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse. Darüber hinaus müssen die Fachkräfte bzw. die Servicekräfte für Schutz und Sicherheit über Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit im Rahmen des Auftrags, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfreudigkeit und -sicherheit verfügen. Eine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft für Mensch und Umwelt verlangt. Die Kernaufgaben richten sich auf den Umgang mit Menschen: als Kundinnen und Kunden, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Vorgesetzte und als Betroffene der ausgeführten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

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