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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

PDF-SymbolLehrplan seit 10/2021

Einführungserlass 21.10.2021 (ABl. NRW. Nr. 11/2021) - aufgehobener Erlass 20.07.2011 (ABl NRW 08/11 S. 439)

Heft-Nummer 41107/2021

Der Beruf Buchbinderin/Buchbinder ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Der Beruf Medientechnologin Druckverarbeitung/Medientechnologe Druckverarbeitung ist dem Fachbereich Gestaltung zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Gestaltung

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Logo Bundesanzeiger VerlagVerordnung über die Berufsausbildung zur Medientechnologin Druckverarbeitung/zum Medientechnologe Druckverarbeitung vom 20. Mai 2011 (BGBl. I Nr. 25 S. 976 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Verordnung über die Berufsausbildung zur Buchbinderin/zum Buchbinder vom 30. Mai 2011 (BGBl. I Nr. 25 S. 966 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

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