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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Labortechnik

Das Fach Labortechnik beschreibt das Arbeiten mit Stoffen oder Stoffsystemen im Labor. Um Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen zu können (LF 3), müssen diese erst aus biologischen Stoffsystemen herausgetrennt werden (LF 2). Die Schülerinnen und Schüler wählen dazu die geeigneten Trennverfahren aus und legen die Arbeitsschritte fest.

Zur Herstellung von Stoffgemischen (LF 1) bestimmen sie die geeigneten Laborgeräte, stellen die Reaktionsgleichungen auf und berechnen die Massenverhältnisse. Sie nutzen dabei verschiedene Informationsquellen und protokollieren die Versuchsergebnisse.

Biochemische Analytik und Diagnostik

Im Fach Biochemische Analytik und Diagnostik steht die Isolierung, Trennung und Aufbereitung von Substanzen oder Substanzgemischen aus biologischem Material (LF 6) und die Gewinnung und Identifizierung von biologischem Material (LF 12) im Mittelpunkt.

Für diese Themen müssen die Schülerinnen und Schüler die dafür benötigten Analyseverfahren Chromatografie und Fotometrie (LF 4), Elektrophorese, Blotting oder Dialyse nutzen. Sie bestimmen Krankheitserreger serologisch und identifizieren Parasiten. Sie protokollieren die Analyseergebnisse und werten sie statistisch aus.

Biotechnologische Verfahren

Das Fach Biotechnologische Verfahren hat als Schwerpunkt das Arbeiten mit Mikroorganismen, Zellen und Zellkulturen. Die Schülerinnen und Schüler müssen den Aufbau von Mikroorganismen und Zellen kennen. Sie müssen sie isolieren, vermehren und sachgerecht entsorgen können (LF 5). Steriles Arbeiten ist dafür besonders wichtig.

Aus prokaryontischen und eukaryontischen Zellen müssen Kulturen angelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler untersuchen diese Kulturen, führen Fermentationen durch und arbeiten die Fermentationsprodukte auf (LF 11).

Im Lernfeld 13 arbeiten die Schülerinnen und Schüler molekularbiologisch und gentechnologisch. Sie müssen dazu das Gentechnikgesetz kennen. Sie isolieren Erbgut, schneiden dieses mit Enzymen, verändern es und führen Transformationen durch. Sie analysieren Erbgut und wenden die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) im Labor an.

Sie arbeiten dabei nach Originalliteratur und kennen die Bedeutung gentechnischer Verfahren.

Wirkstoffprüfung

Das Fach Wirkstoffprüfung hat das Testen von pharmakologischen und phytomedizinischen Wirkstoffen an Geweben, Organen und Organsystemen von Tieren und Pflanzen zum Unterrichtsgegenstand.

Tiere müssen dazu tierschutzgerecht versorgt und Versuche an Tieren gemäß dem Tierschutzgesetz durchgeführt werden (LF 7). Bei pharmakologischen und toxikologischen Versuchen sind die Bestimmungen der GLP (Gute Laborpraxis) zu berücksichtigen (LF 10).

Für Versuche an Pflanzen müssen Sprosspflanzen vermehrt, Pflanzenschädlinge und –krankheitserreger systematisch eingruppiert und Schäden an Pflanzen festgestellt werden (LF 9).

Die Schülerinnen und Schüler müssen die Gewebe den Tieren und Pflanzen für die Untersuchungen entnehmen, schneiden und färben können. Sie müssen in der Lage sein, Gewebe und Blutbestandteile zu identifizieren (LF 8).

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1Lernfeld 2Lernfeld 3Lernfeld 4Lernfeld 5

80 Std.

Vereinigen von Stoffen

80 Std.

Trennen von Stoffsystemen

40 Std.

Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen

40 Std.

Stoffe fotometrisch und chromatografisch untersuchen

80 Std.

Mikrobiologische und zellkulturtechnische Arbeiten durchführen

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 6Lernfeld 7Lernfeld 8

100 Std.

Biochemische und molekularbiologische Arbeiten durchführen

120 Std.

Zoologische und pharmakologische Arbeiten durchführen

60 Std.

Hämatologische und histologische Arbeiten durchführen

3./4. Ausbildungsjahr
Lernfeld 9Lernfeld 10Lernfeld 11Lernfeld 12Lernfeld 13

80 Std.

Botanische und phytomedizinische Arbeiten durchführen

100 Std.

Pharmakologische, toxikologische und pharmakokinetische Arbeiten durchführen

100 Std.

Mikrobiologische, biotechnologische und zellkulturtechnische Arbeiten durchführen

60 Std.

Immunologische, biochemische und diagnostische Arbeiten durchführen

80 Std.

Molekularbiologische Arbeiten durchführen

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