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Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 8 APO-BK

Fachbereich: Technik
Fachlicher Schwerpunkt: Chemietechnik
Bildungsgang: Chemisch-technische Assistentin/AHR, Chemisch-technischer Assistent/AHR (Anlage D 8)

 11.1 11.212.112.213.113.2141
Berufsbezogener Lernbereich
Chemie 3 3 5 5 5 5 -
Chemietechnik 3 3 5 5 5 5 -
Physik oder Biologie - - 2 2 4 4 (4) 1,2
Mathematik 3 3 3 3 3 3 (4) 1,2
Informatik 3 3 2 2 - - -
Wirtschaftslehre 2 2 2 2 2 2 -
Englisch 3 3 3 3 3 3 -
Zweite Fremdsprache2 3 3 3 3 3 3 -
Fachpraxis 5 5 - - - - -
Betriebspraktika - - -3 -3 - - (30) 9
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 3 3 3 3 3 3 -
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2 -
Religionslehre4 2 2 2 2 2 2 -
Sport 2 2 2 2 2 2 -
Differenzierungsbereich
Wahlfach 2 2 2 2 2 2 -
Wochenstunden363636363636(38) 11,4
Jahreswochenstundenzahl gesamt: 119,4

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und die Prüfungsfächer der berufsbezogenen Prüfung

Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Chemie
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Chemietechnik5
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Wirtschaftslehre

Berufsabschlussprüfung - Erste Teilprüfung6
Prüfungsfächer:
1. Chemietechnik (schriftlich)
2. Chemie (schriftlich)
3. Deutsch oder Englisch (schriftlich)
4. Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre oder Wirtschaftslehre (mündlich)

Berufsabschlussprüfung - Zweite Teilprüfung
Prüfungsfächer:
5. Physik oder Biologie (schriftlich)
6. Mathematik (schriftlich)

Praktische Prüfung


1) Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Dieses entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen (12 x 38 h = 456 h, umgerechnet auf ein Schuljahr) von etwas mehr als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl von 119 Stunden (3 x 36 h + 11 h = 119 h).
2) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
3) In der Jahrgangsstufe 12 ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen.
4) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
5) Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Anlage D 41, Seite 1) ist folgender Spiegelstrich aufzunehmen: "Schulversuch des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Vereinbarung zur Durchführung von Schulversuchen und der gegenseitigen Anerkennung der ensprechenden Abschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Februar 1990 in der jeweils gültigen Fassung)"
6) gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet

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