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Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 28 APO-BK

Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Fremdsprachenkorrespondentin/Fremdsprachenkorrespondent), (Betriebswirtschaftslehre, Sprachen) (Anlage D 28)

 11.1 11.212.112.213.113.2
Berufsbezogener Lernbereich
Betriebswirtschaftslehre 3 3 5 5 5 5
Mathematik 3 3 3 3 3 3
Englisch 5 5 5 5 5 5
Zweite Fremdsprache1 3 3 3 3 3 3
Wirtschaftsinformatik 3 3 2 2 2 2
Biologie oder Chemie oder Physik 2 2 2 2 2 2
Übersetzung Englisch oder zweite Fremdsprache - - 2 2 2 2
Korrespondenz Englisch oder zweite Fremdsprache - - 2 2 2 2
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 3 3 3 3 3 3
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2
Religionslehre2 2 2 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Differenzierungsbereich
Wahlfach 4 4 2 2 2 2
Wochenstunden3323235353535

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit beruflichen Qualifikationen

Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Englisch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Mathematik
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie oder Chemie oder Physik, Mathematik, Wirtschaftsinformatik
- Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Deutsch, zweite Fremdsprache4, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik


1) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
2) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
3) Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 9 vom Gymnasium (= 163 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I) in das Berufliche Gymnasium wechseln, haben im Beruflichen Gymnasium insgesamt mindestens 102 Gesamtwochenstunden Pflichtunterricht.
4) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.

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