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Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 21 APO-BK

Fachbereich: Informatik
Fachlicher Schwerpunkt: Informatik
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Mathematik, Informatik) (Anlage D 21)

 11.111.212.112.213.113.2
Berufsbezogener Lernbereich
Mathematik 5 5 5 5 5 5
Informatik 5 5 5 5 5 5
Philosophie1 3 (0) 3 (0) 3 (0) 3 (0) 3 (0) 3 (0)
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling oder Wirtschaftslehre1 0 (3) 0 (3) 0 (3) 0 (3) 0 (3) 0 (3)
Englisch 3 3 3 3 3 3
Biologie oder Chemie oder Physik 2 2 2 2 2 2
Zweite Fremdsprache2 3 3 3 3 3 3
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 3 3 3 3 3 3
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2
Religionslehre3 2 2 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Differenzierungsbereich
Wahlfach 2 2 2 2 2 2
Wochenstunden4323232323232

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit beruflichen Qualifikationen

Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Mathematik
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Informatik
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Philosophie oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling oder Wirtschaftslehre, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre


1) Die in Klammern angegebenen Stundenzahlen gelten, wenn nicht Philosophie sondern Wirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling durchgängig von der Jahrgangsstufe 11.1 bis 13.2 unterrichtet wird.
2) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
3) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
4) Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe  9 vom Gymnasium (= 163 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I) in das Berufliche Gymnasium wechseln, haben im Beruflichen Gymnasium insgesamt mindestens 102 Gesamtwochenstunden Pflichtunterricht.

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