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Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 16 APO-BK

Fachbereich: Gesundheit und Soziales
Fachlicher Schwerpunkt: Pädagogik
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Erziehungswissenschaften)  (Anlage  D 16)

 11.1 11.212.112.213.113.2
Berufsbezogener Lernbereich
Erziehungswissenschaften 3 3 5 5 5 5
Biologie1 3 3 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5)
Rechtskunde oder Soziologie 2 2
Kunst2 2 2 2 (0) 2 (0) 2 (0) 2 (0)
Musik2 2 2 0 (2) 0 (2) 0 (2) 0 (2)
Mathematik 3 3 3 3 3 3
Englisch 3 3 3 3 3 3
Zweite Fremdsprache3 3 3 3 3 3 3
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch1 3 3 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5)
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2
Religionslehre4 2 2 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Differenzierungsbereich
Wahlfach 2 2 2 2 2 2
Wochenstunden5323232323232

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit beruflichen Qualifikationen:

Abiturprüfung Variante 1:
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Biologie6
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Religionslehre
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Deutsch7, Englisch7, zweite Fremdsprache8, Kunst oder Musik, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Mathematik
- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache8

Abiturprüfung Variante 2:
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Deutsch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Englisch, Religionslehre
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Biologie4, Mathematik


1) Die in Klammern stehenden Stundenzahlen gelten, falls das Fach Leistungskursfach ist.
2) 
Die in Klammern stehenden Stundenzahlen gelten, wenn das Fach Musik gewählt wird.
3)
Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
4) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
5) Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe  9 vom Gymnasium (= 163 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I) in das Berufliche Gymnasium wechseln, haben im Beruflichen Gymnasium insgesamt mindestens 102 Gesamtwochenstunden Pflichtunterricht.
6) Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Anlage D 41 - Seite 1) ist folgender Spiegelstrich aufzunehmen: "Schulversuch des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Vereinbarung zur Durchführung von Schulversuchen und der gegenseitigen Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Februar 1990 in der jeweils güligen Fassung)".
7) Soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt.
8) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.

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