Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 13 APO-BK

Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Bildungsgang: Technische Assistentin für Betriebsinformatik/AHR, Technischer Assistent für Betriebsinformatik/AHR (Anlage D 13)

 11.1 11.212.112.213.113.2141
Berufsbezogener Lernbereich
Betriebswirtschaftslehre 3 3 5 5 5 5 -
Mathematik2 3 3 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) -
Englisch2 3 3 3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5) -
Betriebsinformatik 2 2 3 3 3 3 (4) 1,2
Maschinenbautechnik 2 2 2 2 2 2 (4) 1,2
Volkswirtschaftslehre 2 2 2 2 2 2 -
Physik 2 2 2 2 2 2 -
Zweite Fremdsprache3 3 3 3 3 3 3 -
Fachpraxis 5 5 - - - - -
Betriebspraktika - - -4 -4 - - (30) 9
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 3 3 3 3 3 3 -
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2 -
Religionslehre5 2 2 2 2 2 2 -
Sport 2 2 2 2 2 2 -
Differenzierungsbereich
Wahlfach 2 2 2 2 2 2 -
Wochenstunden363636363636(38) 11,4
Jahreswochenstundenzahl gesamt: 119,4

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und die Prüfungsfächer der berufsbezogenen Prüfung

Abiturprüfung - Variante 1
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Mathematik
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch6, Englisch6, zweite Fremdsprache7 Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Physik

Berufsabschlussprüfung - Erste Teilprüfung8
Prüfungsfächer:
1. Betriebswirtschaftslehre (schriftlich)
2. Mathematik (schriftlich)
3. Deutsch oder Englisch (schriftlich)
4. Deutsch9 oder Englisch9 oder zweite Fremdsprache7 oder Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre oder Volkswirtschaftslehre oder Physik (mündlich)

Berufsabschlussprüfung - Zweite Teilprüfung
Prüfungsfächer:
5. Maschinenbautechnik (schriftlich)
6. Betriebsinformatik (schriftlich)

Praktische Prüfung

Abiturprüfung - Variante 2
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Englisch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Mathematik
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Mathematik, Physik
- Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Deutsch, zweite Fremdsprach7, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Physik

Berufsabschlussprüfung - Erste Teilprüfung8
Prüfungsfächer:
1. Betriebswirtschaftslehre (schriftlich)
2. Englisch (schriftlich)
3. Deutsch oder Mathematik (schriftlich)
4. Deutsch9 oder zweite Fremdsprache7 oder Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre oder Volkswirtschaftslehre oder Mathematik9 oder Physik (mündlich)

Berufsabschlussprüfung - Zweite Teilprüfung
Prüfungsfächer:
5. Maschinenbautechnik (schriftlich)
6. Betriebsinformatik (schriftlich)

Praktische Prüfung


1) Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Dieses entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen (12 x 38 h = 456 h, umgerechnet auf ein Schuljahr) von etwas mehr als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl von 119 Stunden (3 x 36 h + 11 h = 119 h).
2) Die in Klammern angegebenen Stundenzahlen gelten, falls das Fach Leistungskursfach ist.
3) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
4) In der Jahrgangsstufe 12 ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen.
5) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
6) soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt
7) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in der Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.
8) gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet
9) soweit nicht bereits als schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewählt

Zum Seitenanfang

Logo QUA-LiS NRW Logo MSB