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Gestaltung Gemeinsamen Lernens in der Praxis

Aspekte von Barrierefreiheit

Gemeinsames Lernen bedarf der Umsetzung pädagogischer (und organisatorischer) Maßnahmen, die es allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in einer geeigneten, möglichst barrierefreien Umgebung ungehindert zu lernen.

Barrieren hindern Menschen mit Behinderung unter Umständen an der Teilhabe. Die im Schulalltag auftretenden Barrieren sollten einerseits durch methodisch-didaktische und/oder organisatorische Veränderungen abgebaut werden.

Weil jeder Mensch anders und jede Behinderung individuell ist, sind auch die Barrieren für jeden verschieden. Barrierefreiheit ist also individuell zu bestimmen, um dann entsprechende unterstützende Maßnahmen abzuleiten (vgl. dazu § 2 SchulG NRW).

Hinweise zur Sicherheit bei Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Sinnesschädigungen

Ist das Sicherheitskonzept der Schule an die Anforderungen inklusiver Beschulung angepasst? Je nach Behinderung benötigen Schülerinnen und Schüler ggf. bei Feuer- und Amokalarm:

  • akustische und/oder optische Alarmsysteme
  • Fluchtwegekonzepte für motorisch eingeschränkte Personen
  • Begleitkonzepte für Menschen mit Förderschwerpunkt Sehen und Geistige Entwicklung
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