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Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung

Die berufliche Bildung ist ein entscheidender Faktor für die Stärke, Innovations- und Integrationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Gleichzeitig ist sie eine verlässliche Grundlage für ein selbstbestimmtes, gesichertes Erwerbsleben und bietet jungen Menschen vielfältige Chancen.

Das Ziel die berufliche Bildung zu stärken und in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken, hat die Landesregierung bereits zu Beginn der Legislaturperiode im ihrem Koalitionsvertrag verankert. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben daher gemeinsam die "Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung" inhaltlich aufgestellt. Nach einem breit angelegten und systematischen Kommunikationsprozess mit allen Akteuren der beruflichen Bildung wird nun die überarbeitete Fassung der Agenda veröffentlicht.

Die Agenda umfasst 5 Handlungsfelder und über 50 Maßnahmen mit mehr als 200 Handlungsschritten. Die Umsetzung erfolgt fortlaufend in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus. Richtungsprägende Umsetzungserfolge einzelner Maßnahmen und Handlungsschritte konnten dabei schon erzielt werden. Bei der weiteren Umsetzung der Maßnahmen der Agenda können fortlaufend noch weitere Aspekte durch die Partner der beruflichen Bildung eingebracht und berücksichtigt werden.

Inzwischen wurde in allen fünf Handlungsfeldern der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung bereits eine Vielzahl von Handlungsschritten realisiert. Konkret wurden in rund 75 Prozent aller Maßnahmen bereits einzelne oder alle Handlungsschritte erfolgreich umgesetzt oder werden noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht. 

Das Handlungsfeld 1 verfolgt das Ziel, Globalisierungs- und Transformationsprozesse durch Digitalisierung in der beruflichen Bildung umzusetzen. So wurde die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung van Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg bereits veröffentlicht und unterstützt die Berufskollegs bei der Umsetzung u.a. durch rechtliche Erläuterungen, organisatorische Hinweise, didaktisch-methodische Konzepte sowie Praxisbeispiele. Die Einrichtung einer unterstützenden Digitalen Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold ist zum September 2021 erfolgt. Ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung durch exzellente Berufsbildung wird mit den umfangreichen Investitionen (8 Mio. jährlich) in die überbetrieblichen Bildungsstätten im Rahmen des Handlungsfeldes 2 geleistet. Handlungsfeld 3 verfolgt das Ziel, den Übergang Schule-Beruf nachhaltig zu optimieren. Um die Praxistauglichkeit des analogen Berufswahlpasses zur Dokumentation und Begleitung zu erhöhen, erfolgte in einem ambitionierten Vorhaben die Weiterentwicklung zum digitalen Portfolioinstrument, dessen Piloteinsatz ab August 2022 geplant ist. Im Handlungsfeld 5 wird die Weiterentwicklung der Berufskollegs zu regionalen Berufsbildungszentren erprobt (5.1), um die regionale Verantwortung der Berufskollegs zu stärken. Dazu wurden Schulversuche in sieben Regionen genehmigt. 

Die Landesregierung ist bei der Umsetzung der Agenda also auf einem guten und erfolgreichen Weg. 

Schon bei der Konstruktion der Agenda wurde bei der Zeitplanung berücksichtigt, dass nicht alle Maßnahmen und Handlungsschritte in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, da sich zum einen die Abstimmungsprozesse sehr umfangreich gestalten, weil beispielsweise die Beteiligung bundesweiter Gremien erforderlich ist oder genehmigte Schulversuche zunächst der Erprobung und Evaluation bedürfen und diese daher längere Laufzeiten haben, die über die Legislaturperiode hinausgehen. Zum anderen bedarf es z.B. bei der Umsetzung der Digitalisierungsprozesse regelmäßig normgebender Verfahren. So ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz, welches die Digitalisierung explizit im Schulgesetz verankert, am 9. März 2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser schulgesetzlichen Grundsatzentscheidung muss nun in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nachvollzogen und konkretisiert werden.

Die Landesregierung hat daher die gemeinsame Kabinettvorlage vom 1. April 2022 des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung sowie deren Absicht, auf dieser Grundlage die Umsetzung der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung weiter zu führen, gebilligt.

Die Handlungsfelder sind:

Handlungsfeld 1: Globalisierungs- und Transformationsprozesse durch Digitalisierung in der beruflichen Bildung umsetzen

Die Globalisierungs- und Transformationsprozesse verändern Arbeits- und Geschäftsprozesse und damit Anforderungen an zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Institutionen. Die Transformationsprozesse werden in diesem Handlungsfeld technisch, organisatorisch sowie auch didaktisch-methodisch fokussiert.

Globalisierungsprozesse verlangen die Optimierung des immer wichtigeren beruflichen, interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzerwerbs. Dazu werden u. a. Beratungs- und Unterstützungsleistungen verstärkt und verstetigt. Zum anderen wird das dezidierte Ziel strukturell unterstützt, dass 10 % der jungen Menschen in Berufsausbildung eine Zusatzqualifikation "Internationale Berufliche Mobilität" einschließlich eines Auslandsaufenthalts erwerben sollen.

Handlungsfeld 2: Beiträge zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses transparent machen und ausbauen

Die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind zentrale Zukunftsaufgaben. Wirtschaft und Unternehmen sind dafür an erster Stelle verantwortlich. Ausbildung ist dabei die wichtigste Säule der Fachkräftesicherung. Mit den Maßnahmen in Handlungsfeld 2 sollen deshalb erweiterte Zugänge in berufliche Bildung eröffnet werden. Gleichzeitig ist die Sicherung und Stärkung der Qualität der beruflichen Bildung eine Aufgabe, bei der die Landesregierung gemeinsam mit den Partnern der Wirtschaft die nötigen Rahmenbedingen schaffen will.

In Branchen mit manifestem und flächendeckendem Fachkräftebedarf und einem direkten Handlungsspielraum der Landesregierung (Pflege, sozialpädagogische Arbeitsfelder) werden besondere Maßnahmen eingeleitet, um die Fachkräftesicherung zu forcieren.

Handlungsfeld 3: Übergang Schule - Beruf nachhaltig optimieren

Der Übergang von der Schule in das Berufsleben spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunftsperspektive junger Menschen. Daher ist die Förderung des individuellen Berufs- bzw. Studienwahlprozesses eine wichtige und zentrale Aufgabe.

In diesem Handlungsfeld ist u. a. die praxistauglichere und schulformspezifische Weiterentwicklung von "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" als aufwachsendes und lernendes System beabsichtigt. Weiterhin ist z. B. die datengestützte Fortentwicklung der Übergangsgestaltung und wissenschaftliche Evaluation integriert.

Handlungsfeld 4: Lehrkräfteaus- und -fortbildung für leistungsfähige Berufskollegs verstetigen

Dieses Handlungsfeld umfasst neben den schon vom Ministerium für Schule und Bildung auf den Weg gebrachten Maßnahmenpaketen weitere Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel.

Zudem sind Transformationsprozesse durch Digitalisierung aber auch die zunehmende Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Berufskollegs zwei Faktoren, welche die Anforderungen an die Lehrkräfte verändern und erhöhen. Hier bedarf es optimierter und zum Teil neuer Verfahren und Angebote der Lehrkräfteaus- und -fortbildung.

Handlungsfeld 5: Regionale Verantwortung der Berufskollegs stärken

Der Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen stellt in Verbindung mit der demografischen Entwicklung, mit den sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt sowie mit den tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen die Berufskollegs zunehmend vor große Herausforderungen. Damit die nordrhein-westfälischen Berufskollegs diese Herausforderungen unvermindert mit ihrem hohen Einsatz und mit kreativen Lösungen in hoher Qualität bewältigen können, müssen mögliche Veränderungen der Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit erprobt werden. Hier stehen die regionalen Berufsbildungszentren der Berufskollegs im Fokus des Handlungsfelds 5.

Neu-SymbolDie aktualisierte Version der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung steht nun zum Abruf bereit.

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