Logo BerufsschuleInformationen zu Bildungsgängen
Berufsschule

Die Berufsschule führt zu beruflichen Qualifikationen und zu allgemein bildenden Abschlüssen.

Logo Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

Erläuterungen und Materialien zu Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die den schulischen Teil der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vermitteln und zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss führen sowie den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOR). Nach Anlage A 1 – A 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) NRW. In Verbindung mit der zweijährigen Fachoberschule wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht (siehe Anlagen C 10 und C 11).

Logo Bildungsgänge zur Berufsorientierung und zur Berufsvorbereitung

Bildungsgänge, die zur Berufsorientierung und zur Berufsvorbereitung oder Berufsgrundbildung führen 

Erläuterungen und Materialien

a) zum einjährigen Berufsorientierungsjahr (bisher: Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr), das Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem oder mehreren Berufsfeldern vermittelt und den Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglicht. Nach Anlage A 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) NRW

b) Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis, die berufliche Kenntnisse vermittelt und den Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglicht. In dem Bildungsgang sind schulische und betriebspraktische Anteile Bestandteile des Unterrichts. Nach Anlage A 4 und A 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) NRW.

Logo Berufsgrundschuljahr

Erläuterungen und Materialien zu einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgängen des Berufsgrundschuljahres, die im Rahmen eines Berufsfeldes eine berufliche Grundbildung vermitteln und zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss führen sowie den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife - FOR) ermöglichen. Nach Anlage A 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) NRW.