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Logo FachoberschuleBeschreibung der Bildungsgänge

Ziel: Berufliche Qualifikationen und allgemeine Hochschulreife (für Berufserfahrene)

Berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, die über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen.

Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.

Voraussetzungen

  • Fachhochschulreife und
  • eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.

Unterricht

Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer des fachlichen Schwerpunktes/die fachbereichsbezogenen Fächer unterrichtet, darüber hinaus auch Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch sowie Wirtschaftslehre.

Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden. Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife fortsetzen wollen, erhalten ein entsprechendes Angebot im Umfang von vier Wochenstunden.

Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:

  • Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht 0m Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
  • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf der Stufe II (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998) oder eine mindestens mit der Note ausreichend bestandene Ergänzungsprüfung.

Abschlüsse

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife, wenn keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachgewiesen wird.

Anschlussmöglichkeiten

  • Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
  • Mit fachgebundener Hochschulreife:
    • Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
    • Studium an allen Fachhochschulen
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