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Fluggerätelektronikerin und Fluggerätelektroniker (3,5-jährig)

vormals Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme/Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme

Das Neuordnungsverfahren für diesen Ausbildungsberuf ist angestrebt.

Logo Fluggerätelektronikerin/FluggerätelektronikerAm 21. Oktober 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.

Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätelektroniker arbeiten in Luftfahrzeug-Herstellungsbetrieben, in der Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie in Zulieferbetrieben für Geräte und Systeme der Luftfahrttechnik. Zu ihren Aufgaben gehört die Einrüstung von elektrischen Geräten und Anlagen sowie Geräten und Anlagen der Avionik, deren Reparatur und Wartung sowohl in der Line- als auch der Base-Maintenance sowie die Assistenz bei der Entwicklung von Geräten und Anlagen. Im Aufgabenbereich der Einrüstung und Instandhaltung planen und überwachen sie Abläufe unter Berücksichtigung betriebsinterner und luftfahrtbehördlicher Anforderungen bzw. Vorgaben.

Die Lernfelder des Rahmenlehrplans orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. Deshalb erhalten das kundenorientierte Berufshandeln und die Auftragsabwicklung einen besonderen Stellenwert und sind bei der Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen besonders zu berücksichtigen.

Berufliches Handeln in einem Luftfahrtberuf (Elektronik und Mechanik) unterliegt in weiten Teilen den Vorschriften der nationalen bzw. internationalen Aufsichtsbehörden für die Luftsicherheit (Luftfahrt-Bundesamt - LBA bzw. Europäische Agentur für Flugsicherheit - EASA). In dem vorliegenden Rahmenlehrplan sind die Anforderungen der EASA verankert, ohne dass das lernfeldtheoretische Konzept beeinträchtigt wird. Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische, betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.

Die Lernfelder 1 bis 4 sind für Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätelektroniker sowie für Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker identisch, sodass eine Beschulung im 1. Ausbildungsjahr gemeinsam erfolgen kann.

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