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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

Das Bündelungsfach Veranstaltungs- und Produktionsorganisation beinhaltet die Kompetenzen für die Bereitstellung veranstaltungs- und produktionstechnischer Geräte und Bauelemente und die Konzipierung und Realisierung von Veranstaltungen.

Die Schülerinnen und Schüler grenzen branchentypische Betriebe voneinander ab und ordnen ihren Ausbildungsbetrieb der Veranstaltungsbranche zu. Sie unterscheiden verschiedene veranstaltungstechnische Systeme voneinander und charakterisieren diese hinsichtlich ihrer Funktion und Einsatzmöglichkeiten. Sie erlangen Kenntnisse in Bezug auf Gleich- und Wechselspannungsquellen zur Energieversorgung und unterscheiden die elektrischen Grundgrößen. Sie verwenden technische Unterlagen und beschreiben funktionale Zusammenhänge veranstaltungs- und produktionstechnischer Geräte und Bauelemente (LF 1).

Die Schülerinnen und Schüler erfassen die relevanten Rahmenbedingungen für Veranstaltungen und Produktionen. Sie entwickeln Konzepte zur Organisation und zur Durchführung von Veranstaltungen. Dabei beachten sie die Qualifikationen und Verantwortlichkeiten insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie erstellen Angebote und Rechnungen (LF 9).

Veranstaltungstechnische Anlagen und Systeme

Das Bündelungsfach Veranstaltungstechnische Anlagen und Systeme umfasst den Bereich der Planung, Inbetriebnahme und Dokumentation beleuchtungs-, medien-, bühnen- und beschallungstechnischer Anlagen. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, Veranstaltungen technisch zu konzipieren und zu realisieren.

Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die elektrischen Grundgrößen und messen Widerstände, Spannungen und Stromstärken. Sie unterscheiden die Schutzklassen und Schutzarten und stellen den bestimmungsgemäßen Einsatz der elektrischen Geräte sicher. Sie planen Prüf- und Wartungsintervalle, prüfen elektrische Betriebsmittel, mechanische Geräte, Bauelemente sowie Arbeitsmittel und dokumentieren die Prüfungen (LF 2).

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Anforderungen an beleuchtungs-, beschallungs- und maschinentechnischen Einrichtungen. Sie führen die nötigen Berechnungen durch und bestimmen den Energiebedarf unter Berücksichtigung des Leitungs- und Personenschutzes. Sie überprüfen die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Sie erkennen Gefährdungen am Arbeitsplatz und treffen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (LF 5, LF 7, LF 8).

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die technischen Anforderungen an Veranstaltungen. Sie setzen standardisierte Übertragungsverfahren ein und berücksichtigen dabei die rechtlichen Vorgaben bei der Signalübertragung. Bei der Inbetriebnahme veranstaltungstechnischer Anlagen und Systeme gewährleisten sie deren Störungsfreiheit. Sie stellen die erforderliche Energieversorgung der Veranstaltung sicher, erstellen Planungsunterlagen und weisen Nutzerinnen und Nutzer in die Handhabung aller Systeme ein. Eine Bewertung des Planungsprozesses wird dabei im Hinblick auf den Arbeitsauftrag durchgeführt (LF 10).

Veranstaltungs- und sicherheitstechnische Prozesse

Das Bündelungsfach Veranstaltungs- und sicherheitstechnische Prozesse versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu beurteilen, einfache veranstaltungs- und produktionstechnische Anlagen und Aufbauten auf- und abzubauen und die Funktionsfähigkeit herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die baurechtlichen Einordnungen und die technischen Rahmenbedingungen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten und informieren sich über die Entstehung und Bekämpfung von Bränden. Sie setzten sich mit sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen auseinander und unterscheiden in diesem Zusammenhang Stromübergabepunkte, Steckvorrichtungen, Steckverbinder und Leitungen. Weiterhin stellen sie Geräte und Anlagenteile nach Vorgaben auf und beurteilen die Arbeitsbedingungen bzw. wenden Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an (LF 3, LF 4).

Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Komponenten der Medien- und Präsentationstechnik und konzipieren Projektionen und Großbilddarstellungen. Sie bewerten die medialen Inhalte unter Berücksichtigung des Urheberrechts. Sie berücksichtigen die besonderen Wirkungen audiovisueller Medien auf den Betrachter. Daraus ermitteln sie eigene Wertvorstellungen und leiten Handlungsoptionen ab (LF 6).

Die Schülerinnen und Schüler klassifizieren Veranstaltungs- und Produktionsstätten nach den Rechtsvorschriften und überprüfen die Realisation von Veranstaltungen. Sie machen sich vertraut mit den rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von besonders gefährlichen szenischen Vorgängen und informieren die Betreiberin oder den Betreiber hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht. Sie stellen die elektrische Betriebssicherheit der Veranstaltung sicher. Sie berücksichtigen den zeitlichen, finanziellen, materiellen und personalen Aufwand für Veranstaltungen (LF 11).

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1Lernfeld 2Lernfeld 3Lernfeld 4

60 Std.

Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente bereitstellen

80 Std.

Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente sowie Arbeitsmittel prüfen und warten

60 Std.

Veranstaltungs- und Produktionsstätten beurteilen

80 Std.

Veranstaltungs- und produktionstechnische Anlagen und Aufbauten auf- und abbauen

exemplarische Lernsituation 

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 5Lernfeld 6Lernfeld 7Lernfeld 8

100 Std.

Beleuchtungstechnische Anlagen planen, dokumentieren und in Betrieb nehmen

60 Std.

Medientechnische Anlagen planen, dokumentieren und in Betrieb nehmen

60 Std.

Bühnentechnische Anlagen planen, dokumentieren und in Betrieb nehmen

60 Std.

Beschallungstechnische Anlagen planen, dokumentieren und in Betrieb nehmen

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 9Lernfeld 10Lernfeld 11

80 Std.

Veranstaltungen organisatorisch konzipieren und realisieren

120 Std.

Veranstaltungen technisch konzipieren und realisieren

80 Std.

Veranstaltungen sicherheitstechnisch konzipieren und realisieren

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